Eilantrag gegen Kufiya-Verbot in Buchenwald eingereicht!

— für das UPDATE vom 18.08.2025, weiter runterscrollen —


Wir veröffentlichen hier den Bericht eines Mitglieds des Kufiya Netzwerks:

12.08.2025

Am 6. April 2025, zur 80-jährigen Gedenkfeier der Befreiung von Buchenwald, wurde mir der Zutritt zur Gedenkstätte verwehrt – allein deshalb, weil ich mich weigerte, meine Kufiya abzunehmen. Ich erklärte, dass ich mich als Antifaschistin dem Schwur von Buchenwald verpflichtet fühle und antifaschistisches Gedenken mitten in einem Genozid diesen nicht ausklammern kann.

Ich erinnerte daran, was der Schwur der Überlebenden beinhaltet: die internationale Solidarität, die die Gefangenen von Buchenwald praktisch bewiesen und im Schwur hervorhoben, der Kampf für eine friedliche und freie Welt, der Antifaschismus als fortwährende gesellschaftliche Verantwortung gegen die Wurzeln des Nazismus – und zwar so lange, bis die letzten Schuldigen vor Gericht stehen.

In diesem Sinne sehe ich auch die Verantwortung, für die Freiheit und das Leben des palästinensischen Volkes einzustehen – eine Haltung, die sich nicht vom Gedenken trennen lässt. Diese Verbindung drücke ich durch das Tragen einer Kufiya aus, und zwar auf eine Art und Weise, die dem Gedenken und dem Respekt vor der Totenruhe angemessen ist.

Wie kann ein stiller Protest mit einer Kufiya eine Störung der Gedenkfeier darstellen, während gleichzeitig Israelflaggen problemlos auf das Gelände getragen werden und Reden sich einseitig positionieren dürfen? Wie ist es möglich, dass der Schwur von Buchenwald so einfach ignoriert wird?

Gegen dieses Hausverbot gehe ich gemeinsam mit meinem Anwalt im Eilverfahren vor. Ich kündigte an, die Gedenkstätte Buchenwald am 18. August 2025 zum Gedenken an die Ermordung von Ernst Thälmann mit Kufiya besuchen zu wollen. Auf unsere ausführlichen Begründungen im Eilantrag ging das Gericht bisher nicht ein. Stattdessen riet es uns, den Eilantrag zurückzuziehen, da das Tragen der Kufiya „jedenfalls im aktuellen politischen Kontext als Ausdruck der Ausgrenzung von Jüdinnen und Juden verstanden werden” könne – dem Gericht zufolge sei daher eine Ablehnung des Antrags zu erwarten.

Wir haben daraufhin, wie vom Gericht gefordert, ausführlich Stellung bezogen und warten nun auf eine Antwort. Sollte der Antrag abgelehnt werden, werden wir vor das Oberverwaltungsgericht ziehen! Wir werden nicht zulassen, dass die deutsche Staatsräson antifaschistisches Gedenken zu einer bedeutungslosen Fassade degradiert! Ohne klare Positionierung gegen den Genozid in Gaza kann es keinen wahrhaftigen Antifaschismus geben!

Die Dokumente des Verfahrens stellen wir euch hier zur Verfügung:

Zu weiteren Hintergründen hier drei Artikel zu dem Hausverbot in der Gedenkstätte Buchenwald wegen Kufiya-Tragen:


Wir veröffentlichen hier ein Update zum Prozess von der klagenden Person:

18.08.2025

Das Gericht ließ sich erhebliche Zeit – durch wiederholte Stellungnahmenrunden mit ausgedehnten Fristen erhielten wir erst am Donnerstag, den 14. August 2025, die ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar. Trotz unserer ausführlichen Argumentation berücksichtigte das Gericht weder die Argumente bezüglich des Völkermords, der historischen Bedeutung der Kufiya, des Schwurs von Buchenwald noch der Anklage Deutschlands vor dem Internationalen Gerichtshof. Stattdessen argumentierte das Gericht rein formal und bestätigte gleichzeitig die problematischen Ausführungen der Stiftung in deren Handreichung als rechtmäßig.

Das willkürliche Verbot bezüglich der eindeutigen politischen Positionierung der Gedenkstätte im Verhältnis zur Einschränkung der Meinungsfreiheit der Antragstellerin ignorierte das Gericht ebenso wie die fehlende Gewährung der Akteneinsicht.

Widersprüchliche Argumentation der Stiftung

Die Gedenkstätte verbreitet währenddessen weiterhin ahistorische Narrative: „Historisch ist die Kufiya seit der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur mit antijüdischen und antiwestlichen Positionen verknüpft” und behauptet gleichzeitig, ihre Stellungnahmen sowie Israel-Anstecker der Mitarbeiter würden keine politische Positionierung ausdrücken. Dies zeigt deutlich – im Gegensatz zu öffentlichen Äußerungen nach massiver öffentlicher Kritik an der Handreichung –, dass die Stiftung entgegen damaliger Beteuerungen die Handreichung keineswegs überarbeitet hat, sondern offensichtlich an diesen Aussagen festhält.

Die Widersprüchlichkeit ihrer Argumentation wird jedem auffallen, der diese liest:

„Die Hausordnung der Antragsgegnerin untersagt das Tragen von Symbolen, die nach objektiver Betrachtung den Grundwerten und dem Stiftungszweck widersprechen. Kleine Anstecker, die die offizielle Flagge eines völkerrechtlich anerkannten Staates zeigen, erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Sie stellen keine politische Stellungnahme dar, sondern dokumentieren allenfalls eine persönliche Verbundenheit mit einem Staat, dessen Existenz nicht zur Disposition steht. Eine Befürwortung militärischer Maßnahmen, etwa im Gazastreifen, ist mit dem Tragen eines solchen Ansteckers nicht verbunden. Die Antragstellerin hingegen beabsichtigt, ein Symbol zu verwenden, das in der aktuellen politischen Lage objektiv als Ausdruck einer israelfeindlichen Haltung verstanden werden kann und das Existenzrecht Israels negiert.”

Verzögerungstaktik auch beim Oberverwaltungsgericht

Bereits am Freitagvormittag, den 16. August 2025, reichten wir Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein. Auch dieses nutzte eine Verzögerungstaktik: Die Entscheidung erfolgte erst am Sonntag, den 18. August 2025, am späten Nachmittag – viel zu spät für das Anliegen des Eilantrags, welcher den heutigen Besuch zum Gegenstand hatte.

Die Gerichtsbeschlüsse sind ein Armutszeugnis für den Stand der Grundrechte in Deutschland und zeigen unmissverständlich, dass das Gedenken an den antifaschistischen Widerstand niemals der deutschen Staatsräson überlassen werden darf.

Ein Kufiya-Verbot in Buchenwald kann und darf nicht geduldet werden. Wir prüfen derzeit, das Verfahren im Hauptsacheverfahren fortzusetzen.

Wir fordern alle palästinasolidarischen Leute in Deutschland auf, sich von diesen Schikanen nicht einschränken zu lassen und die eigenen Grundrechte aktiv wahrzunehmen. Alle sollten zudem erwägen, eigene Klagen gegen mögliche Hausverbote und Verbote von palästinensischen Symboliken in Buchenwald zu führen.

Aktuelle Dokumente aus dem Verfahren:

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