Verteidigungsrede von Leon (August 2026)
Im April 2024 wurde Leon Wystrychowski in erster Instanz vom Duisburger Amtsgericht (AG) wegen der angeblichen Billigung von Straftaten nach § 140 Strafgesetzbuch (StGB) verurteilt. Der Hintergrund war, dass er auf einer Demo am 9. Oktober 2023 die Parolen „From the River to the Sea Palestine will be free“ und „Von Duisburg bis nach Gaza Yalla Intifada“ gerufen haben soll. Im Mai 2025 sprach das Landgericht (LG) Duisburg ihn im Berufungsverfahren frei.
Die Staatsanwaltschaft ging jedoch in Revision und am 26. August 2026 wurde das Urteil vom LG Duisburg durch den 2. Senat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf aufgehoben.
Wir veröffentlichen, wie schon zuvor, Leons Einlassungen vor dem Gericht.
Teil 1: Revisionsbegründung StA Duisburg
Vorweg
Die Behörden schreiben viel über mich. Sie stellen mich als gewaltverherrlichenden und antisemitischen Straftäter dar – das sind Vorwürfe, die an und für sich genommen viel wiegen. Und deshalb will ich, wie auch in den beiden vorangegangenen Verfahren, die Gelegenheit nutzen, mich hier zu den Unterstellungen und falschen Argumenten der StA zu äußern, diesen Anschuldigungen und Lügen die Wahrheit entgegenzuhalten und dem Gericht die Möglichkeit zu geben, sich ein realistischeres Bild von mir und der Affäre zu machen.
Wie auch im Fall meiner beiden vorherigen Einlassungen werde ich das, was ich hier sage, nach dem Prozess öffentlich machen, damit sich die interessierte Öffentlichkeit ein eigenes Bild von mir und diesem Prozess machen kann.[1] Und damit die Palästinasolidaritätsbewegung von meinen Ausführungen profitieren – oder sie auch kritisieren kann. Das betone ich hier deshalb, weil es meinen Worten ein zusätzliches Gewicht verleiht. Die Verfolgungsbehörden werfen mir nämlich gerne sog. „Schutzbehauptungen“ vor, wenn ihnen mal wieder die Argumente ausgehen. Dem halte ich entgegen: Im Gegensatz zu ihnen lüge ich nicht. Dieser Kampf, den ich hier für die Rechte der Palästinenser führe, ist ein Kampf um Menschenrechte und damit ein mir heiliger Kampf. Und in einer solchen Sache lüge ich nicht. Ich stehe vielmehr zu jedem Wort.
Zur Sache
Sie, Frau Vorsitzende, haben, wenn ich es richtig verstanden habe, meinen Anwalt am Montag etwas besorgt gefragt, ob ich hier große und ausschweifende Ausführungen machen werde.
– Hier warf die vorsitzende Richterin ein, dass das nicht stimme und es sich um ein Missverständnis gehandelt habe. –
Ich hoffe doch, dass meine Ausführungen in den beiden vorherigen Prozessen aus Ihrer Sicht nicht zu ausführlich waren. Aus meiner Sicht waren sie der Sache vollkommen angemessen. Und auch wenn ich die notwendigen Hintergründe, die die Staatsanwaltschaft für ihre Konstruktion meiner Schuld natürlich außen vor gelassen hat, vor Gericht in Erinnerung gerufen habe, habe ich doch den roten Faden des Prozesses nie verloren und hoffentlich meine Argumente auch so ausgeführt, dass man ihnen gut folgen konnte.
Ich weiß aber auch, dass dieses Verfahren hier keine neue Tatsacheninstanz darstellt. Deshalb werde ich meine Ausführungen aus den beiden vorangegangenen Prozessen natürlich nicht einfach wiederholen. Ich hoffe allerdings, dass Sie sie gelesen haben.
Ich werde mich stattdessen an den Argumenten der Duisburger Staatsanwaltschaft und der Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft abarbeiten. Das ist keine Kleinigkeit. Schließlich haben beide Behörden auf mehr als 7 Seiten ausgeführt, wieso ich aus ihrer Sicht verurteilt gehöre. Mein Anwalt wird darauf selbstverständlich aus Sicht eines Juristen eingehen. Aber ich will natürlich auf diese Anschuldigungen gegen meine Person reagieren und aus Sicht eines Nicht-Juristen, eines politisch und sozial engagierten Menschen und eines zu Unrecht Angeklagten und öffentlich Diffamierten dazu Stellung beziehen und aufzeigen, dass die Vorwürfe dieser beiden Behörden einen Angriff auf meine persönliche Würde und meine Rechte darstellen.
1. Objektiver Tathergang
Die StA DU schreibt, das Gericht hätte festgestellt, dass ich die Parolen „From the River to the Sea Palestine will be free“ und „Von Duisburg bis nach Gaza Yalla Intifada“ getätigt habe.
Schon diese Feststellung verkürzt die Tatsachen in einer die Realität verzerrenden Art und Weise. Ich will daran erinnern, dass es im Strafbefehl vom November 2023 hieß, ich hätte die beiden Parolen gerufen und: „Die Versammlungsteilnehmer stimmten darauf ein und wiederholten den Sprechchor jeweils.“ Auch der Zeuge der Anklage, der Staatsschutz-Beamte H., hat vor Gericht entsprechend ausgesagt. Unter anderem auf diese Darstellung stützte sich meine Verurteilung in erster Instanz. Die Aussage des Polizisten und die sich darauf stützende Behauptung der StA konnten wir im Fall der Parole „Von Duisburg bis nach Gaza Yalla Intifada“ jedoch mittels Video in der zweiten Instanz als falsch entlarven. Dafür, dass ich die Parole „From the River to the Sea Palestine will be free“ angestimmt habe, gibt es keine Beweise, außer die Aussage der Polizisten, die ja schon im Fall der anderen Parole falsch, um nicht zu sagen: gelogen war.
Es waren diese Tatsachen, die das LG Duisburg festgestellt hat. Allenfalls ließe sich kritisieren, dass das Gericht davon ausgeht, dass ich die Parole „From the River to the Sea Palestine will be free“ tatsächlich gerufen habe, obwohl es sich dabei ausschließlich auf die Aussage eines nachweislich die Unwahrheit bezeugenden Staatsschutz-Beamten stützt. Es ist ein trauriges Zeugnis für die Tatsache, die viele Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen immer wieder feststellen, nämlich dass deutsche Gerichte dazu neigen, Polizisten alles zu glauben, solange es nicht durch Beweise zu 100% widerlegt ist.
Jedenfalls entspricht die Feststellung des Gerichts nicht der Version, die die StA in ihrem Schreiben vorgelegt hat. Dass die StA in ihrer Revisionsbegründung einfach die Taktik ändert und erklärt, dass es nicht darauf ankomme, ob ich die Parolen angestimmt habe oder nicht, ist blanker Hohn. Im Gegenteil ist das Ganze insofern wichtig, als die StA ja behauptet, das Gericht hätte die Tatsachen zwar richtig festgestellt, aber eine fehlerhafte rechtliche Bewertung vorgelegt. Festhalten lässt sich dagegen, dass die StA die Tatsachen nach wie vor verkürzt, verdreht und die von ihr und ihren Zeugen verbreiteten Unwahrheiten, die längst entlarvt wurden, unter den Teppich kehrt. Und dass sie mitten im Prozess die Taktik ändert – Hauptsache, ich werde verurteilt. Die Regeln der Logik besagen aber: Wenn die Grundlage schon schief ist, kann jedes Konstrukt, das auf ihr basiert, nur instabil sein. So ist es auch mit den sog. „Argumenten“ der StA.
Kommen wir nun also zu diesem Konstrukt und dem ersten „Argument“ der StA, wieso das LG angeblich ein falsches Urteil gefällt hat.
2. Diffamierung von PSDU 1: Gewalttätigkeit
Die StA führt das skandalöse und rechtswidrige Verbot von Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) an und behauptet, die Richterin habe die „allgemeinkundliche Tatsache“ nicht berücksichtigt, „dass es sich bei dem Verein „Palästina Solidarität Duisburg“ nicht um eine friedliche Gruppierung“ gehandelt habe, sondern „um einen Verein, der sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richtete“.
PSDU wurde per Exekutivbeschluss verboten. Und nun will diese Exekutive ihre eigene, auf Lügen und Unterstellungen basierende Repression als „Beweis“ heranziehen, dass PSDU „verfassungsfeindlich“ und gegen den „Gedanken der Völkerverständigung“ gerichtet gewesen sei. Das Hauptsacheverfahren in dieser Sache steht noch aus. Dass wir darin so langsam vorankommen, liegt nicht zuletzt daran, dass dieselbe Exekutive uns, die Betroffenen und Klageführer, seit fast drei Jahren mit haltlosen Anzeigen überschwemmt. Außerdem werden auch andere Hebel in Bewegung gesetzt, etwa das – bereits zwei Mal vom Arbeitsgericht Dortmund aufgehobene – Berufsverbot gegen Ahmad, mit dem ich gemeinsam gegen das Verbot klage.
Dass das OVG im Eilverfahren gegen uns entschieden hat und dabei die Lügen des Innenministeriums – einschließlich der extra für uns erfundenen „geistigen Unterstützung“ für die Hamas – nachplappert, ist 1. kein Beweis für die Richtigkeit dieser Lügen, 2. heißt es nicht, dass wir dieses Verfahren in der Hauptsache nicht vor demselben Gericht gewinnen, wenn wir es dazu bringen können, sich ernsthaft und unvoreingenommen mit dem vom Innenministerium angeführten Unfug auseinanderzusetzen, 3. heißt es nicht, dass wir nicht in einer höheren Instanz oder – wenn nötig – vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewinnen. 4. hat selbst das OVG-Eilurteil den Vorwurf der „Verfassungsfeindlichkeit“ nicht bekräftigt. Es wäre absurd und unvereinbar mit jeder Rechtsstaatlichkeit, mich auf der Grundlage eines Exekutiverlasses und eines Eilurteils eines Verwaltungsgerichts in einer nur indirekt damit zusammenhängenden Strafsache zu verurteilen.
Darüber hinaus aber verfälscht die StA die Tatsachen auch noch über das verlogene PSDU-Verbot hinaus, wenn sie schreibt, bei PSDU handele es sich „nicht um eine friedliche Gruppierung“. Damit unterstellt sie PSDU implizit gewalttätige Handlungen. Das aber ist schlicht erlogen: Selbst im PSDU-Verbot steht nichts von Gewalt. Es gibt auch keinerlei Anzeigen gegen PSDU-Mitglieder wegen irgendwelcher Gewalttaten – ob nun gegen Personen oder Objekte. Alles, was wir getan haben, war 100% friedlich und im Rahmen geltender Gesetze. Bisher wurde niemand von PSDU oder aus dem PSDU-Umfeld verurteilt – die einzige Ausnahme ist meine Verurteilung wegen eines Äußerungsdelikts in 1. Instanz, die in 2. Instanz aufgehoben wurde. Die Vorwürfe, die das NRW-Innenministerium gegen uns erhebt, beziehen sich ausschließlich auf Aussagen, die wir getätigt haben oder angeblich getätigt haben. So wie das NRW-Innenministerium uns Antisemitismus und Gewaltverherrlichung angedichtet hat, so dichtet die Staatsanwaltschaft jetzt einfach noch Gewalt hinzu, um mich vor diesem Gericht noch schlechter dastehen zu lassen. Ohne solche Tricks geht es wohl nicht.
Apropos: Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass der Sprecher der StA, Nils Wille, im Februar 2025, während meines laufenden Berufungsverfahrens, öffentlich gegenüber der WAZ behauptet hat, ich hätte mich mit dem Ausrufen der Parolen „From the River to the Sea, Palestine will be free“ und „Von Duisburg bis nach Gaza, Yalla Intifada“ antisemitisch geäußert.[2] Und das, obwohl der Vorwurf des Antisemitismus bis heute in diesem Verfahren von niemandem explizit erhoben wurde. Auch das zeigt, wie die StA Duisburg arbeitet: Nicht nur mit nachgewiesenen Falschbehauptungen, Verdrehungen und Unterstellungen, sondern auch mit Tricks, um mich gegenüber den Gerichten und der Öffentlichkeit als gewalttätig und antisemitisch zu diffamieren.
3. Diffamierung von PSDU 2: „Existenzrecht“
Die StA „argumentiert“ weiter in Bezug auf PSDU: Meine Mitgliedschaft bei der Gruppe belege 1. dass ich das sog. „Existenzrecht Israels“ ablehne und 2. dass ich die „gewaltsame Beseitigung Israels als legitim“ erachten würde.
Zunächst einmal: Ja, ich lehne das sog. „Existenzrecht“ Israels ab. Das habe ich nie geleugnet, sondern im Gegenteil immer wieder ausgeführt. Ich lehne es ganz vehement ab, und zwar auf verschiedenen Ebenen:
1. bestreite ich, dass Staaten ganz allgemein überhaupt ein „Recht zu existieren“ haben. Ich habe Geschichte studiert und weiß daher, dass alles irgendwann ein Ende hat, und zwar insbesondere Staaten. In den letzten 150 Jahren haben auf dem Gebiet der heutigen BRD – wenn man die Alliierten Besatzungszonen mit einschließt – nicht weniger als 9 Entitäten existiert, darunter 5 verschiedene Staaten. Ich bin übrigens sicher, dass es in diesem Saal einen Konsens darüber gibt, dass einer dieser Staaten moralisch gesehen ebenfalls kein Recht hatte, zu existieren, und zwar das faschistische Nazi-Deutschland.
2. Ich bestreite, dass es ein „Existenzrecht“ im juristischen Sinne gibt. Dabei kann ich mich auf Völkerrechtler wie Francesca Albanese,[3] Kai Ambos,[4] John Dugard,[5] Jeff Handmaker,[6] Craig Mokhiber[7] oder Gentian Zyberi[8] stützen. Staaten werden von anderen Staaten anerkannt – oder auch nicht. Es existieren heute zahlreiche Staaten, die von anderen nicht anerkannt werden. Die BRD hat die DDR jahrzehntelang nicht nur nicht anerkannt, sondern die Anerkennung durch Dritte sogar sanktioniert und stets von der „sog. DDR“ gesprochen. Sie hat also nicht nur das „Existenzrecht“ der DDR negiert, sondern dabei sogar ihre Existenz als Staat in Abrede gestellt und aktiv ihre reale Existenz zu untergraben versucht. Auch der Staat Palästina wird bis heute nicht von der BRD anerkannt. Umgekehrt: Israel wird bis heute von mehr als zwei Dutzend UN-Mitgliedern nicht anerkannt. Es gibt zudem zahlreiche Proto- oder De-facto-Staaten, die von der Mehrheit der UN-Mitglieder nicht anerkannt werden. Es gibt schlicht kein Recht, von anderen Staaten anerkannt zu werden.
Noch weniger gibt es ein Gesetz, das Personen dazu zwingt, einen Staat anzuerkennen. Daher haben auch mehrere Gerichte in Deutschland bereits entschieden, dass das Verneinen eines „Existenzrechts“ Israels nicht strafbar ist. Darunter das OVG NRW.[9] Wir alle wissen aber, dass gerade an einem solchen Gesetz gebastelt wird. Es ist trotz massiver Kritik von Juristen durch den Bundesrat gegangen.[10] Ein weiteres Zeichen, wie schlecht es um die Meinungsfreiheit in diesem Land steht.
3. Israel ist ein Apartheid-Staat. Das haben die UNO, Amnesty International, Human Rights Watch, B’Tselem und weitere international anerkannte Institutionen und Experten lange und hinlänglich dargelegt.[11] In der BRD – die ja auch das Apartheid-Regime in Südafrika lange unterstützt hat – wird das geleugnet. Aber damals wie heute sind deutsche Rassisten, Geschäftemacher, Dummköpfe und Uninformierte kein Maßstab für Recht und Gerechtigkeit. Wenn ich sage, dass Israel ein Apartheid-Staat ist, dann zeige ich nicht nur, dass ich weder uninformiert noch dumm noch rassistisch bin, weil ich damit die Wahrheit sage. Ich mache auch von meinem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch. Denn diese auf Tatsachen beruhende Meinung ist vom Grundgesetz geschützt. (Im Übrigen ist auch die auf Rassismus, Geschäftemacherei, Dummheit oder Uninformiertheit beruhende Meinung, dass Israel kein Apartheid-Regime sei, von derselben Meinungsfreiheit geschützt, weil diese laut einem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2009 auch für Meinungen gilt, die „begründet oder grundlos“, „emotional oder rational“, „wertvoll oder wertlos“, „gefährlich oder harmlos“ sind.[12])
Apartheid aber hat kein Existenzrecht – im Gegenteil: Zahlreiche UN-Resolutionen haben das Ende von Apartheid, Kolonialismus und sog. „Rassen-Diskriminierung“ gefordert. Dabei haben sie auch Palästina miteinbezogen. Das heißt, dass der real existierende Staat Israel auch laut Völkerrecht kein Recht hat, in dieser Form, als Apartheid-Regime, zu existieren. Das gilt umso mehr für die seit 1967 besetzten Gebiete Palästinas, Libanons und Syriens. Diese Besatzung ist laut dem Internationalen Gerichtshof völkerrechtswidrig.[13] Noch eindeutiger illegal ist die Besiedlung weiter Teile des Westjordanlands und die sogar offiziell vollzogene Annexion der syrischen Golanhöhen. Aufgrund der seit Jahrzehnten bestehenden Besatzung und schleichenden Annexion ganz Palästinas sprechen Experten längst von einer „Ein-Staat-Realität“ zwischen Jordanfluss und Mittelmeer, also „from the River to the Sea“.
4. Weil ich Rassismus, Unterdrückung und Ausbeutung zutiefst verabscheue, lehne ich das zionistische Apartheid-Regime, das sich „Staat Israel“ nennt, zutiefst ab. Es hat aus meiner Sicht so wenig ein Recht zu existieren wie das sog. „3. Reich“, die sog. „Republik Südafrika“, wie sich das dortige Apartheid-Regime offiziell nannte, oder andere Rassistenregime – seien sie in Namibia, Simbabwe, in den Südstaaten der USA oder sonst wo.
4. Diffamierung von PSDU 3: „gewaltsame Beseitigung“
Kommen wir jetzt zu der Unterstellung, ich würde die „gewaltsame Beseitigung Israels“ für legitim erachten, wie es mir die StA unterstellt. Auch hier tut die StA so, als wäre die Sache klar, obwohl aus ihren Worten nur eines klar hervorgeht: Sie will meine wirkliche Meinung und jede andere Meinung, die von der sog. Staatsräson abweicht, kriminalisieren und verleumden.
1. Die StA spricht von „Beseitigung“. „Beseitigung“ ist ein technischer Begriff, der im Deutschen aber in bestimmten Kontexten stark aufgeladen ist, gerade wenn es um Menschen oder menschliche Verhältnisse geht. „Menschen beseitigen“ – das kennen wir als schauderhaften Euphemismus aus Mafia-Filmen oder aus dem Nazi-Jargon. Nun könnte ich sagen: Der Staat Israel bezeichnet aus meiner Sicht ja gerade nicht die Menschen, die auf seinem Staatsgebiet leben, sondern nur den Staatsapparat – und ich könnte daher sagen: Klar, dieser Apartheid-Apparat muss „beseitigt“ werden. Damit würde ich aber zum einen der StA auf den Leim gehen, die versucht, mir verbrecherisches und entmenschlichendes Vokabular in den Mund zu legen. Zum anderen entspricht die „Beseitigung Israels“ überhaupt nicht dem, wie eine Überwindung des Apartheid-Regimes zwischen Jordanfluss und Mittelmeer realistisch aussehen würde.
1. weil Israel, egal was die zionistische Propaganda behauptet, eben nicht der kleine, schwache Underdog ist, als der er sich darstellt. Niemand in der Region kann Israel einfach „beseitigen“ – weder Iran, noch Hamas, noch Hisbollah, noch sonst jemand. Das ist ein Mythos, um Israels unzählige Menschheitsverbrechen hinter der Maske des angeblichen Opfers zu verstecken. Das war 1947–49 eine Lüge, es war 1956 eine Lüge, es war 1967 eine Lüge und es ist seither und bis zum heutigen Tag eine Lüge. Israel ist militärisch und ökonomisch mächtiger als alle seine Gegner und Nachbarn. Vor allem, weil es die Weltmacht USA unverbrüchlich hinter sich stehen hat und sich auch auf die anderen NATO-Staaten, vor allem die BRD, verlassen kann.
2. In Palästina herrscht seit über 100 Jahren Kolonialismus. Millionen Palästinenser wurden immer und immer wieder vertrieben und beraubt. Hunderttausende wurden von den israelischen Terrormilizen ermordet. Unzählige wurden gefoltert, vergewaltigt, verschleppt und eingekerkert. Die Palästinenser sind zudem kein monolithischer Block: Es gab und gibt Verrat und Kollaboration, Korruption, Kriminalität und Verbrechen untereinander. Auch unter den Juden in Palästina gibt es scharfe Widersprüche, die die israelische Gesellschaft seit Jahren immer wieder an den Rand eines Bürgerkriegs bringen. Und wer sich wie ich mit der Entkolonisierung in Algerien, Südafrika und anderen Siedlerkolonien auseinandergesetzt hat, der weiß, dass es sich dabei um einen komplexen gesellschaftlichen Prozess handelt. Ich weiß nicht, wie die Befreiung Palästinas aussehen wird, wenn sie endlich kommt. Niemand weiß das. Wir können nur hoffen, dass sie bald kommt, bevor Israel und seine Alliierten weitere Zehntausende Menschen ermorden können. Aber es wird sicher kein einfacher Akt der „Beseitigung“ des zionistischen Regimes sein, sondern ein alle gesellschaftlichen Ebenen umfassender Umwälzungsprozess, voller Kompromisse und Widersprüche. Eine Revolution eben. Widerstand, auch gewaltsamer, gegen die zionistischen Unterdrücker war und ist Teil dieses revolutionären Kampfes, so wie die Gegengewalt auch Teil der antikolonialen Kämpfe in Algerien, Südafrika, Namibia, Simbabwe, Mosambik, Vietnam usw. war. Bewaffneter Kampf ist Teil des Befreiungskampfes. Aber den Befreiungskampf auf den bewaffneten Kampf zu reduzieren, wäre falsch. Er ist das letzte Mittel, das den Unterdrückten von den Unterdrückern aufgezwungen wird.
Deshalb will ich klarstellen: Technisch kann man natürlich von einer Zerschlagung, Zerstörung oder auch „Beseitigung“ des Staatsapparats des Apartheid-Regimes zwischen Jordanfluss und Mittelmeer sprechen, ohne damit die Ermordung von Menschen oder gar Massen von Menschen zu meinen. So wie auch Nazi-Deutschland als Staat zerschlagen, das koloniale Algerien zerstört und das Apartheid-Regime in Südafrika „beseitigt“ wurde. Ich selber spreche aber von „Überwindung“, „Entkolonisierung“, „Befreiung“ oder „Revolution“, weil es das Wesen dessen, worum es geht, trifft.
5. Demo-Aufruf vom 9.10.2023
Weiter führt die StA erneut den Aufruf zur Demo am 9. Oktober 2023 an und behauptet, die Tatsache, dass mir dieser Aufruf bekannt gewesen ist, sei ein Beweis dafür, dass die Parolen „From the River to the Sea Palestine will be free“ und „Von Duisburg bis nach Gaza Yalla Intifada“ als „Billigung von Kriegsverbrechen“ zu verstehen seien. Auch hierbei handelt es sich um eine unlogische Scheinargumentation:
1. Wenn nämlich allein die Existenz des Aufrufs hinreichend war, andere Handlungen zu kriminalisieren, dann müsste doch die gesamte Demonstration ein Ausdruck von „Billigung von Straftaten“ gewesen sein. Wieso wurde sie dann nicht von den Behörden untersagt? Warum wurde ich als Anmelder nicht wegen der Anmeldung angezeigt? Weshalb haben nicht alle Teilnehmenden eine Anzeige bekommen?
Wenn der Aufruf geeignet war, die Parolen „From the River to the Sea Palestine will be free“ und „Von Duisburg bis nach Gaza Yalla Intifada“ zu kriminalisieren, wieso wurden die Parolen nicht in den Auflagen verboten? Beide waren den Behörden bekannt und wurden schon früher auf Palästina-Demos häufig gerufen. Weshalb wurde die Demo nicht sofort gestoppt, als die Parole „From the River to the Sea Palestine will be free“ gleich zu Beginn, nachdem die Demo sich in Bewegung gesetzt hatte, gerufen wurde? Aus welchem Grund wurde mir als Versammlungsleiter nicht sofort mitgeteilt, dass die Parole angeblich strafbar sei? Warum wurden nicht alle, die sie gerufen haben, angezeigt?
Es gibt nur eine logische Antwort: Es ging – und geht bis heute – einzig und allein darum, mich als Anmelder dieser Demo irgendwie abzustrafen und mich als PSDU-Mitglied und damit PSDU als Ganzes zu kriminalisieren. Darum wurde ich auch in erster Instanz so öffentlichkeitswirksam einen Monat vor der Vollstreckung des Verbots abgeurteilt.
2. Bis heute hat mir niemand erklären können, wieso der Demo-Aufruf strafbar gewesen sein soll. Es wird einfach unterstellt: von der Staatsanwaltschaft Duisburg, von der GenStA, im PSDU-Verbot und im grottig begründeten Eilurteil des OVG. Ich bin jedenfalls davon überzeugt, dass dieser Aufruf in keiner Weise illegal war. In diesem Text wird positiver Bezug darauf genommen, dass eine eindeutig völkerrechtswidrige und völkermörderische Blockade – die übrigens von der BRD aktiv unterstützt wurde und bis heute wird – durchbrochen und militärische Ziele angegriffen wurden. Diese Handlungen sind eindeutig legal und vollkommen legitim. So hat der Völkerrechtler Norman Paech hierzu ausgeführt: Vorgeblich oder tatsächlich von palästinensischen Kämpfern am 7. Oktober 2023 begangene Kriegsverbrechen stellen „jedoch nicht den Ausbruch aus dem Gazastreifen, den Durchbruch durch die Absperrung, die Überwindung der Grenze und den Angriff auf Teile der israelischen Armee und ihre militärischen Einrichtungen unter Terrorverdacht.“[14] Und daher ist es auch legal und legitim, seine Freude über diese legale und legitime militärische Widerstandsoperation auszudrücken. Dass das Millionen Menschen weltweit getan haben, ist ebenfalls so wahr wie es legal ist, diese Tatsache festzustellen.
Ich will hier nur einmal einen Vergleich aufmachen, um zu zeigen, wie absurd das Ganze ist: Wenn ich den 8. Mai, den Tag der Befreiung Europas vom Faschismus, feiere, würden mir nur lupenreine Neonazis unterstellen, ich würde damit Kriegsverbrechen durch alliierte Truppen gegen deutsche Zivilisten – die es ja in Form von Vergewaltigungen oder der Bombardierung von Zivilisten durchaus gab – billigen. Wenn ich die Kapitulation Japans im Zweiten Weltkrieg als etwas Positives bezeichne, wer würde mir daraus den Vorwurf machen, ich würde die Atombombenabwürfe über Hiroshima und Nagasaki gutheißen? Niemand. Aber genau das passiert mit Blick auf den palästinensischen Befreiungskampf und insbesondere den 7. Oktober 2023 permanent.
Zurück zum Aufruf: Wenn diese wenigen Tatsachenfeststellungen und Meinungsäußerungen aber wirklich strafbar waren, wieso wurde dann nicht schon jemand wegen dieses Aufrufs verurteilt? Das Eilurteil des OVG ist weder endgültig noch handelt es sich um ein strafrechtliches Urteil, sondern schlicht um eine nicht weiter begründete Einschätzung eines Verwaltungsgerichts auf Grundlage einer oberflächlichen Prüfung. Wenn der Aufruf ein „Beweis“ dafür sein soll, dass ich mich in strafbarer Weise geäußert habe, dann müsste zuallererst einmal bewiesen sein, dass der Aufruf wirklich strafbar war. Aber das ist nicht der Fall. Daher wäre es Unrecht, mich auf Grundlage einer nicht erwiesenen Straftat einer anderen Straftat „überführen“ zu wollen, wie es die StA fordert.
3. Die StA argumentiert außerdem, dass ich mit den Parolen „From the River to the Sea Palestine will be free“ und „Von Duisburg bis nach Gaza Yalla Intifada“ Bezug auf den Aufruf genommen hätte. Zur Erinnerung, in diesem Aufruf hieß es: „Von Duisburg nach Gaza: Sieg der Intifada! Palästina wird sich befreien: vom Meer bis zum Fluss.“ Nun sind das zum einen gar nicht die Parolen, die auf der Demo gerufen wurden, auch wenn diese Formulierungen ihnen stark ähneln. Zum anderen ist die Argumentation der StA auch hier wieder unlogisch – und zwar gleich doppelt: Einerseits gibt sie ja selbst zu, dass die Parole „From the River to the Sea, Palestine will be free“ weithin bekannt und schon Jahre alt war. Andererseits ist ja bewiesen, dass ich die Parole „Von Duisburg bis nach Gaza Yalla Intifada“ gar nicht angestimmt, sondern lediglich eingestimmt habe. Das heißt, ich habe diese Parole gar nicht vorgegeben. Nun könnte man annehmen, dass dann die Demo-Teilnehmer den Aufruf kannten und die Parole deshalb angestimmt haben. Das wäre aber zum einen reine Spekulation – würde insofern also gut zur StA passen –, zum anderen haben wir aber mit dem Video bewiesen, dass diese Parole eine Antwort auf meine Rede war, in der es allerdings nicht um den Aufstand von Gaza selbst ging, sondern darum, dass wir eine Solidaritätsbewegung in Deutschland aufbauen müssen, die sich weltweit vernetzt und den Palästinensern eine Stimme gibt. In Bezug auf „From the River to the Sea Palestine will be free“ konnte, wie schon dargelegt, nicht bewiesen werden, dass ich diese Parole angestimmt oder auch nur wirklich gerufen habe. Vielmehr wurde diese Parole bereits unmittelbar zu Beginn der Demo von anderen angestimmt und immer wieder gerufen.
6. „Hamas-Kennzeichen“
Ich bin wegen Paragraph 140 StGB angeklagt, weil die von mir gerufenen Parolen angeblich Straftaten gebilligt haben sollen. Ich stehe nicht wegen des Paragraphen 86a StGB (Nutzung der Kennzeichen verfassungsfeindlicher oder terroristischer Organisationen) vor Gericht. Das liegt daran, dass das skandalöse Betätigungsverbot der Hamas vom Bundesinnenministerium erst im November erlassen wurde und die darin vorgenommene abstruse Einstufung der Floskel „vom Fluss bis zum Meer“ in allen Sprachen als angebliches Hamas-Kennzeichen erst ab diesem Moment zur Geltung kommen konnte. Daran zu erinnern, ist wichtig, weil die StA die Lüge von der „Hamas-Parole“ trotzdem in dieses Verfahren eingeschleust hat – quasi durch die Hintertür.
Wie wir alle in diesem Saal wissen, ist die Einstufung der Wortfolge „vom Fluss bis zum Meer“ als Hamas-Kennzeichen vollkommen willkürlich, absoluter Unfug, und sie dient einzig und allein der Kriminalisierung der Palästina-Solidaritätsbewegung und der Parole „From the River to the Sea Palestine will be free“. Bekanntermaßen haben schon seit 2021 bundesweit Repressionsbehörden fieberhaft daran gearbeitet, diese Parole zu verbieten.[15] Und in der durch die Kriegs- und Genozid-Propaganda Israels und der deutschen Politiker, Behörden und Medien aufgepeitschten Stimmung nach dem 7. Oktober 2023 nutzte die damalige Bundesinnenministerin Faeser von der SPD die Gunst der Stunde, um einen Teil dieser Parole in die Verbotsverfügungen von Hamas und Samidoun zu schreiben und sie damit auf die denkbar billigste Art und Weise zu kriminalisieren. Die Exekutive hat damit einfach etwas erfunden, was sie selbst nun immer wieder als Beweis heranzieht. Ein lupenreiner Zirkelschluss: Die Exekutive sagt, das ist ein Hamas-Kennzeichen, weil die Exekutive gesagt hat, dass es ein Hamas-Kennzeichen ist. Sie hat gegen alle Fakten einfach ihren Willen als vermeintliche Wahrheit in einen Erlass geschrieben. Ein Orwell’scher Akt wie aus dem Lehrbuch.
Die StA behauptet unter Verweis auf ein VG-Urteil aus Mannheim von April 2024, die Parole „From the River to the Sea Palestine will be free“ sei „im politischen Bewusstsein der Öffentlichkeit als Bestandteil der gewaltsam verfolgten Ziele dieser Organisation [der Hamas, L. W.] und ihre Verwendung bei öffentlichen Kundgebungen [erscheine] als deren Unterstützung“. Diese Behauptung entspringt einzig und allein der wilden Fantasie der StA – und offensichtlich eines Richters aus Mannheim – und hat mit der Realität nichts zu tun. Dass überhaupt irgendwer die Parole mit der Hamas in Verbindung bringt, liegt einzig und allein an der Hamas-Verbotsverfügung, an der permanenten Verknüpfung und Kriminalisierung der Parole durch Innenministerien, Staatsanwaltschaften, Polizei und denjenigen Medien, die sich zu Handlangern dieser autoritären Exekutive gemacht haben. Aber bekanntlich hat diese Propaganda- und Verfolgungskampagne es nicht vermocht, durch die permanente Wiederholung der Lüge diese Lüge zur allgemein anerkannten Wahrheit zu machen. Die Parole gilt heute nur einigen Hardlinern als „Hamas-Parole“. Der Rest der Gesellschaft erachtet sie entweder als „umstritten“, als legitime Meinungsäußerung oder als inhaltlich richtige Forderung.
Alle Experten – bis auf den staatsnahen und damit faktisch gekauften Gutachter Guido Steinberg, der bis dahin kaum je etwas zu Palästina beschrieben hatte – von Helga Baumgarten bis Joseph Croitoru, haben die Einstufung der von Millionen Menschen weltweit genutzten Parole „From the River to the Sea Palestine will be free“ als angebliches „Hamas-Kennzeichen“ als völlig absurd zurückgewiesen. Schließlich hat Steinberg einfach eine sehr kurze Liste von Beispielen aus der 30-jährigen Geschichte der Hamas vorgelegt, wo sie oder einzelne Vertreter oder einzelne Mitglieder Formulierungen wie „von seinem Fluss bis zu seinem Meer“, „zwischen Fluss und Meer“ oder Ähnliches genutzt haben. Das AG München kam im März 2026 auf Grundlage des Steinberg-Gutachtens und u. a. die Entscheidung des OLG Düsseldorf kritisierend zu dem Schluss, dass „die Verwendung der englischen Wortfolge „from the river to the sea“ durch Hamas-Angehörige lediglich in einem einzigen Fall nachgewiesen wurde.“ Daher sei die Kennzeicheneigenschaft nach den Worten des Gerichts „ausgeschlossen“.[16]
Der deutsch-israelische Historiker Croitoru, selbst ein liberaler bis konservativer Zionist und Autor eines Buchs über die Hamas, das mehrfach bei C.H. Beck und bei der Bundeszentrale für politische Bildung erschienen ist und das ich als sehr einseitig pro-israelisch und anti-palästinensisch kritisieren würde, hat Steinbergs Gutachten als unwissenschaftlich zurückgewiesen. Er kritisiert klar, dass das Verbot einzig und allein auf politischem Willen basiert, warnt davor, dass dieses Verbot aufgrund seiner juristischen Folgen den „Rechtsfrieden“ in Deutschland gefährde, und fordert: „Ein derart erheblicher Eingriff in die Meinungsfreiheit, der neben seinen negativen Folgen für die Verurteilten und das Ansehen Deutschlands offensichtlich den Staat viel Geld gekostet hat, verlangt dringend nach Aufklärung.“[17]
Dieses Verbot wird mittlerweile im Übrigen von internationalen Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen, von der UNO-Menschenrechtsberichterstatterin, von EU-Staaten und von Juristen kritisiert sowie von verantwortungsvollen Richterinnen und Richtern und sogar von einigen Staatsanwaltschaften als haltlos zurückgewiesen.
7. Das Ziel: Befreiung vom Fluss zum Meer
Es gibt einen sehr bemerkenswerten Teil in der Revisionsbegründung, der die Absurdität und Willkür dieses Verfahrens vielleicht mehr als alles andere unterstreicht. Ich will ihn in voller Länge zitieren:
Die StA schreibt: „[Es] wird durch die Parole der Wunsch nach einem freien Palästina vom (Jordan) Fluss bis zum Mittelmeer – einschließlich des Gebiets Israels in seinen heutigen Grenzen – ausgedrückt. Zwar sagt die Parole an sich nichts darüber aus, wie dieses – politisch hoch umstrittene – Ziel erreicht werden soll. Grundsätzlich sind politisch verschiedene Mittel und Wege denkbar, dieses abstrakte Ziel zu erreichen, beispielsweise durch völkerrechtliche Verträge, eine Zwei-Staaten-Lösung, einen einheitlichen Staat mit gleichen Bürgerrechten für Israelis und Palästinenser oder aber mittels des bewaffneten Kampfes. Bei lebensnaher Betrachtungsweise – insbesondere nach den Ereignissen des 7. Oktober 2023 – muss dementgegen davon ausgegangen werden, dass mit der Parole ein gewaltsames Vorgehen gemeint ist. Die Ansicht, eine Lösung des Konflikts sei mit friedlichen politischen Mitteln möglich, erscheint daher eher theoretisch. Von daher führt auch der Rechtsgedanke, dass eine Meinungsäußerung, die mehrere plausible Bedeutungen hat, grundsätzlich von der Verfassung geschützt ist, wenn wenigstens eine der Bedeutungen nicht strafbar ist, hier nicht zu einer abweichenden Beurteilung.“
Das muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen. Zunächst einmal dieser Satz: „Die Ansicht, eine Lösung des Konflikts sei mit friedlichen politischen Mitteln möglich, erscheint daher eher theoretisch.“ Hier wird gesagt, der Palästina-Konflikt sei grundsätzlich und allgemein nicht mit friedlichen Mitteln zu lösen. Was soll uns das sagen? Ist das der Grund, weshalb Deutschland Waffen für den Genozid liefert? Weil die Lösung des Konflikts nur durch Gewalt herbeigeführt werden kann – und zwar im Sinne Israels, durch die vollständige Vertreibung oder Vernichtung der Palästinenser?
Aber ich will einmal so gnädig sein und annehmen, dass es nur ein Ausrutscher der StA war und kein Freudscher Versprecher. Ich will annehmen, dass sie eigentlich meinte, dass eine Ein-Staat-Lösung, wie ich und viele andere die Parole „From the River to the Sea Palestine will be free“ verstehen, nicht friedlich herbeigeführt werden könne. Woran macht sie das fest? Es gibt keine Argumente, außer die berüchtigte „lebensnahe Betrachtung“, wie es im Juristendeutsch heißt. Ich weiß nichts über das Leben der Duisburger Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und will es ehrlich gesagt auch gar nicht wissen. Aber nach allem, was ich in diesem Verfahren mit ihnen erlebt habe, traue ich ihnen keinerlei realistische Einschätzung – das soll diese Formulierung ja wohl bedeuten – zu, weder über die Meinung der Öffentlichkeit in Deutschland noch darüber, was in Palästina passiert ist, passiert oder passieren wird bzw. passieren könnte.
Ich habe mich aufgrund der vielen gegen mich laufenden Repressalien inzwischen mit einigen anderen politischen Prozessen in Deutschland und weltweit auseinandergesetzt. Darunter war auch ein Verfahren gegen Karl Liebknecht, der 1914 als einziger Reichstagsabgeordneter gegen die Kriegskredite für den Ersten Weltkrieg gestimmt hat und später Vorkämpfer der Novemberrevolution war. Er wurde 1907 wegen Hochverrats angeklagt, weil er eine Reform der deutschen Armee gefordert hatte. Liebknecht hat die Argumentation der Staatsanwaltschaft damals wie folgt auf den Punkt gebracht: „Die Anklage sagt, der Angeklagte will eine Änderung der Heeresorganisation; diese Änderung ist nur mit Gewalt zu erreichen, folglich will der Angeklagte Gewalt. Das ist also nicht meine Ansicht, sondern ein Schluss des Reichsanwalts, den er in meinen Gedankengang hineinzwängt und mit Zitaten aus meiner Schrift vermengt hat. Für diese inkorrekte, befangene Schlussfolgerung aus meiner Schrift soll ich büßen!“[18] Dasselbe gilt für dieses Verfahren: Die Staatsanwaltschaft sagt, ich will ein freies Palästina vom Fluss bis zum Meer; diese Befreiung ist nur mit Gewalt zu erreichen, folglich will der Angeklagte Gewalt. Für diese inkorrekte, befangene Schlussfolgerung aus der Parole „From the River to the Sea, Palestine will be free“ soll ich büßen! Es ist besorgniserregend, wie wenig sich in rund 120 Jahren geändert hat und wie sehr die heutige Justiz der Klassenjustiz des Kaiserreichs ähnelt.
Aber zurück zu dem Zitat der StA Duisburg: Auf Grundlage dieser reichsbürgerlichen Argumentation kommt dann die Schlussfolgerung, die besagt, weil eine friedliche Ein-Staat-Lösung unrealistisch sei, könne für diese Forderung auch keine Meinungsfreiheit gelten. Das schreibt die Duisburger Staatsanwaltschaft. Damit legt sie dankenswerterweise offen, worum es ihr geht: Sie will nicht nur die Parole verbieten, weil sie angeblich eine Hamas-Parole sei. Sie will die Forderung nach einer Ein-Staat-Lösung komplett verbieten!
Damit demonstriert sie nichts anderes als ihre eigene rechtswidrige Einstellung, die unvereinbar mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist. Würde man dieser Argumentation folgen, wäre jede politische Forderung, die außerhalb des eingeschränkten geistigen Rahmens der StA liegt, nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Es wird aber noch absurder. Ich zitiere noch einmal die StA Duisburg:
„Bei der strafrechtlichen Einordnung der Parole ist zwar zu berücksichtigen, dass damit der Wunsch nach einem freien Palästina vom (Jordan) Fluss bis zum Mittelmeer ausgedrückt wird, d.h. in einem Gebiet, in dem Israel in seinen heutigen Grenzen liegt. Die Parole sagt aber als solche nichts darüber aus, wie dieses – politisch hoch umstrittene – Ziel erreicht werden soll. Grundsätzlich sind politisch verschiedene Mittel und Wege denkbar, dieses abstrakte Ziel zu erreichen, beispielsweise durch völkerrechtliche Verträge, eine Zwei-Staaten-Lösung, einen einheitlichen Staat mit gleichen Bürgerrechten für Israelis und Palästinenser oder aber mittels des bewaffneten Kampfes. Ob die aufgezeigten alternativen Wege politisch realistisch sind, ist dabei unerheblich. Einen zwingenden Aufruf zum bewaffneten Kampf gegen Israel beinhaltet der Slogan als solcher jedenfalls nicht. Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Verwendung des Slogans durch den Beschuldigten zwingend als Aufruf zu Gewalt und Terror gegen Israel zu verstehen ist, bestehen nicht.“
Kommt Ihnen der Text bekannt vor? Sollte er. Es handelt sich nämlich streckenweise eins zu eins um den eben schon zitierten Absatz aus meiner Revisionsbegründung, mit dem Unterschied, dass es hier um eine Einstellung geht. Die Einstellung erfolgte in einem Ermittlungsverfahren wegen „From the River to the Sea Palestine will be free“. Die Einstellung stammt vom 21.6.2024 und wurde von Staatsanwalt Ebert von der StA Duisburg verfasst. Meine Revisionsbegründung wurde fast auf den Tag genau ein Jahr später, am 17.6.2025, verfasst, von Staatsanwalt Ebert von der StA Duisburg. Dieser Herr hat also nach meinem Freispruch im Mai 2025 den Auftrag von oben bekommen, meinen Fall vor das OLG zu tragen. Und da hat er gespurt und einfach seine Satzbausteine herausgekramt und mal eben aus der Aussage: ‚Ob eine Ein-Staat-Lösung auf friedlichem Weg realistisch zu erreichen ist, ist unerheblich – sie stellt keinen Aufruf zur Gewalt dar und ist von der Meinungsfreiheit gedeckt‘ die Aussage gemacht: ‚Die Ein-Staat-Lösung ist realistisch nur mit Gewalt zu erreichen, daher ist diese Forderung strafbar‘. Und nur um dem Argument zu begegnen, dass ich durch meine PSDU-Mitgliedschaft „vorbelastet“ sei: Die Einstellung stammt aus einem Verfahren gegen ein weiteres PSDU-Mitglied, und Herr Ebert wusste, dass diese Person Teil von PSDU war.
Es handelt sich hier also um lupenreine behördliche Willkür. Schwarz auf Weiß. Das ist, wofür dieses Verfahren gegen mich steht: Willkür.
8. „Zeitlicher Zusammenhang“
Der sog. „enge zeitliche Zusammenhang“ spielt in diesem Verfahren von Anfang an eine große Rolle. Diese Konstruktion ist eine juristische Trickserei. Mein Anwalt hat wiederholt dargelegt, dass ein Urteil, das eine Äußerung für verboten erklärt, wenn sie mit irgendeinem anderen Vorkommnis in einen beliebig definierten „zeitlichen Zusammenhang“ gestellt wird, Tür und Tor für Willkür-Justiz öffnet: Dann ist etwas, das heute illegal ist, morgen legal und übermorgen wieder illegal. Das Landgericht Duisburg hat diese Einschätzung geteilt und ganz richtig festgestellt:
„Würde die an sich mehrdeutige Äußerung allein aufgrund des zeitlichen Zusammenhangs zu den Ereignissen vom 7. Oktober 2023 nur noch in eine – nämlich eine strafbare – Richtung auszulegen sein können, wäre wenige Tage später faktisch keine pro-palästinensische Äußerung mehr möglich gewesen, was mit der Meinungsfreiheit unvereinbar wäre.“
Damit hat die Richterin ein Urteil im Sinne der Meinungsfreiheit gefällt und dem grundrechtswidrigen und repressiven Ansinnen der Staatsanwaltschaft eine Abfuhr erteilt.
Die Revisionsbegründung der StA lässt hier tief blicken. Dort heißt es nämlich: „Je länger der Hamas-Terror zeitlich zurückliegt, desto schwieriger dürfte es werden, einen Zusammenhang herzustellen“. Die StA konstatiert hier nicht nur eine Tatsache, sondern ein – aus ihrer Sicht – Problem: Je länger der 7. Oktober 2023 zurückliegt, desto schwerer fällt es ihr, eine Billigung von an diesem Tag vermeintlich oder tatsächlich seitens palästinensischer Kämpfer begangenen Kriegsverbrechen glaubhaft zu konstruieren. Wir wissen, dass sie das dennoch immer wieder versucht haben und damit meist vor Gericht gescheitert sind. In meinem Fall hoffen sie aber, dass ihr billiges, auf Unterstellungen basierendes Narrativ irgendwie doch noch verfängt. Wieso? Weil sie nichts anderes gegen mich haben. Sie können nicht mit §86 kommen, weil das Hamas-Verbot erst später erlassen wurde. Sie können nicht mit §130 Volksverhetzung kommen, weil das zu häufig vor Gericht gescheitert ist. Um mich irgendwie verurteilt zu sehen – und das ist alles, worum es ihnen geht – muss der sog. „enge zeitliche Zusammenhang“ reichen. Tut er es nicht, bricht ihr Kartenhaus zusammen.
Teil 2: Begründung der Generalstaatsanwaltschaft
Nun will ich noch etwas zu den Ausführungen der GenStA sagen. Sie unterstützt den Revisionsantrag der StA Duisburg, hat den Fall aber interessanterweise nicht an sich gerissen, sondern will diesen „lediglich ergänzen“.
Diese „Ergänzungen“ sind größtenteils gar keine Ergänzungen, sondern einfach Wiederholungen der bereits von der StA Duisburg vorgebrachten Pseudo-Argumente. Die GenStA pocht einfach auf das Konstrukt des „sehr engen zeitlichen Zusammenhangs“ und auf die Existenz des Demo-Aufrufs. Auf diese Punkte werde ich natürlich nicht noch einmal eingehen.
1. „From the River to the Sea“ als Aufruf zur „Tötung allen israelischen Lebens“
Was die GenStA aber tatsächlich ergänzt, sind ein paar weitere aus der Luft gegriffene Unterstellungen. So behauptet sie allen Ernstes, die Parole „From the River to the Sea, Palestine will be free“ fordere „die gewaltsame Begründung eines palästinensischen Staats auf dem Staatsgebiet Israels unter endgültiger Verdrängung einschließlich der Tötung allen israelischen Lebens in dem geografisch bezeichneten Gebiet“. So ein abstruses Propaganda-Märchen würde man aus dem Mund eines israelischen Faschisten wie Benjamin Netanjahu oder Ben Gvir erwarten. Es kommt aber vom Oberstaatsanwalt C. Wie absurd das ist, ist offenbar der GenStA auch bewusst, schließlich hat sie diese Unterstellung in ihrer verlesenen Begründung vorhin einfach weggelassen.
Diese Behauptung entbehrt so sehr jeder Grundlage, dass es sich absurd anfühlt, darauf überhaupt einzugehen. Aber ich will es trotzdem in aller Kürze tun: Was meint der GenStA, wenn er von israelischem Leben spricht? Meint er alle Menschen mit israelischer Staatsangehörigkeit? Darunter sind – wie er vermutlich gar nicht weiß, weil er offenbar sehr wenig Ahnung vom Thema hat – etwa 20% Palästinenser. Daher wäre es schon deshalb absurd, zu behaupten, dass das Ziel der Befreiung Palästinas die Tötung oder Vertreibung aller heute israelischen Menschen bedeuten würde. Wenn er mit „israelischem Leben“ aber eigentlich Jüdinnen und Juden meint, wieso schreibt er es nicht? Vermutlich, weil das zu leicht zu durchschauen wäre. Weil bekannt ist, dass ich mit Jüdinnen und Juden politisch zusammenarbeite, befreundet bin, mich immer wieder öffentlich gegen Judenfeindlichkeit ausgesprochen habe. Gehen wir aber davon aus, dass er – wie das von deutschen Offiziellen so üblich ist, obwohl dieselben Offiziellen gleichzeitig und ausnahmsweise zu Recht betonen, dass diese Gleichsetzung falsch und im Grunde antisemitisch ist – gehen wir also davon aus, dass der GenStA Israel mit Judentum gleichsetzt. Es war nie die Position irgendeiner relevanten palästinensischen Organisation – sei es die Fatah, die Volksfront zur Befreiung Palästinas, die Demokratische Front zur Befreiung Palästinas, der Palästinensische Islamische Jihad oder die Hamas –, dass Palästina judenfrei werden solle. Im Gegenteil haben verschiedene Fraktionen immer wieder auf die eine oder andere Art deutlich gemacht, dass Juden zu Palästina dazugehören und dass selbst die jüdischen zionistischen Siedler Bürger eines künftigen palästinensischen Staats sein können.
Was der GenStA hier verbreitet, sind dieselben kolonialistischen und rassistischen Propaganda-Lügen, die wir schon in Bezug auf Algerien, Südafrika, Namibia, Simbabwe und alle anderen Siedlerkolonien gehört haben, wo die einheimische Bevölkerung um ihre Befreiung gekämpft hat. Immer wurde behauptet, es werde einen Massenmord an den europäischen Siedlern geben, wenn die „wilden Eingeborenen“ endlich ihre Freiheit erringen würden. Damals wie heute steht die BRD – und mit ihr ihre Exekutivorgane – auf der falschen Seite: auf der Seite der Kolonialherren und Rassisten, gegen Demokratie und nationale Selbstbestimmung.
2. „Kritische Auseinandersetzung“ mit dem 7. Oktober
Bemerkenswert ist auch die Feststellung des GenStA, „eine kritische Auseinandersetzung mit den Umständen des Angriffs auf die israelische Zivilbevölkerung“ habe es von meiner Seite nicht gegeben. Zum einen gibt es laut rechtskräftigen Urteilen des BGH, des OLG Karlsruhe und des OLG Stuttgart keine Pflicht, sich von Taten zu distanzieren.[19] Und um eine solche Distanzierung geht es dem GenStA offenbar.
Erschwerend kommt hinzu, dass gerade kurz nach dem 7. Oktober 2023 zahlreiche Horrormärchen kursierten, die sich zwar schnell als Propaganda herausgestellt haben, aber von einigen unverbesserlichen Deutschen – gerade auch in den Behörden, der Politik und den Leitmedien – bis heute nachgeplappert werden: etwa bestialische Morde an Säuglingen, Massenvergewaltigungen etc. Alles Verbrechen, von denen hinlänglich bewiesen ist, dass Israel sie tatsächlich begeht.
Insofern war die notwendige „kritische Auseinandersetzung“ mit dem Aufstand vom 7. Oktober 2023 damals – genau wie heute – nicht das vom GenStA verlangte Einstimmen in den Chor der Kriegs- und Völkermord-Propagandisten, sondern das, was ich und unzählige andere in den Tagen, Wochen, Monaten und mittlerweile Jahren, die seither vergangen sind, gemacht haben: den von den Herrschenden in Deutschland verbreiteten Lügen entgegentreten, die Verbrechen Israels anprangern, die Hintergründe des 7. Oktober 2023 darstellen, über die Lügen, die über diesen Tag verbreitet werden, aufklären, die Mittäterschaft Deutschlands am Völkermord entlarven und das Recht der Palästinenser auf Gerechtigkeit, Frieden und Widerstand betonen. Eine kritische Einordnung des 7. Oktober 2023 ist nicht von mir zu verlangen, sondern vielmehr von den deutschen Behörden und Politikern, die durch ihre jahrzehntelange Unterstützung Israels bei der Unterdrückung der Palästinenser dazu beigetragen haben, dass ein gewaltsamer Ausbruch aus der unerträglichen Gefangenschaft an diesem Tag überhaupt notwendig wurde.
3. Humanitäre Lage, Kriegsverbrechen und Widerstand
Weiter unterstellt der GenStA offenbar, man dürfe nur zur humanitären Lage oder zu israelischen Kriegsverbrechen kritisch Stellung beziehen. Damit demonstriert der GenStA schlicht seine eigene, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit missachtende politisch-juristische Einstellung.
Selbstverständlich darf man sich auch in politischen und nicht nur in humanitären oder völkerrechtlichen Fragen zu Palästina äußern.
Man darf die Regierung Israels als faschistisch bezeichnen – was sie tatsächlich ist. Man darf Israel als ein Apartheid-Regime bezeichnen – was es in der Tat ist. Man darf Israel Expansionismus und Kolonialismus vorwerfen – was es beides betreibt. Man darf den Zionismus als eine faschistoide, rassistische und kolonialistische Ideologie bezeichnen – was er auch ist. Man darf erklären, dass die Palästinenser nicht nur laut Völkerrecht ein Recht auf Widerstand haben – was faktisch zutrifft –, sondern auch ein moralisches Recht auf Widerstand – was ebenfalls der Fall ist. Man darf die Palästinensische Autonomiebehörde als korruptes Kollaborationsregime bezeichnen – was sie ist. Man darf die palästinensische Kultur als großartig und schön bezeichnen – was sie ist. Man darf Israel kulturellen Raub und kulturelle Aneignung vorwerfen – was es betreibt. Man darf das palästinensische Volk als großzügig, heroisch und resilient bezeichnen – was es ist. Man darf die Zweistaatenlösung als ungerecht, als Betrug und als politisch tot bezeichnen – was sie ist. Und man darf die Befreiung Palästinas vom Fluss bis zum Meer und einen freien, demokratischen Staat mit gleichen Rechten für all seine Bürger als einzig gerechte Lösung bezeichnen – was sie ist. All das sind politische Äußerungen und weder die Justiz noch die Polizei noch die Politik haben das Recht, diese politischen Meinungsäußerungen einzuschränken, zu kriminalisieren und zu verbieten.
Ich will zudem darauf aufmerksam machen, dass sich die Verfolgungswut der deutschen Repressionsbehörden, auch in NRW, in den letzten drei Jahren auch auf schlichte Äußerungen zur humanitären Lage und zu Kriegsverbrechen Israels bezogen hat: Aussagen wie „Kindermörder Israel“ und „Israel bringt Kinder um“ oder die Verwendung des Begriffs Völkermord bzw. Genozid sowie das Zeigen verletzter oder getöteter Palästinenser wurden von Polizei und Staatsanwaltschaft in unzähligen Fällen untersagt, angezeigt und sogar zur Anklage gebracht. Es ist einzig dem Mut und dem Widerstand der Palästinabewegung gegen diese Unterdrückung zu verdanken, dass diese Repression auf der Straße und vor Gerichten zugeschlagen werden konnte. Insofern verdreht der GenStA auch hier wieder einmal die Realität.
Im Übrigen geht aus dem Schreiben des GenStA insgesamt deutlich hervor, dass er jeden Widerstand gegen das zionistische Besatzungs- und Apartheid-Regime mit Terrorismus bzw. Kriegsverbrechen gleichsetzt. Diese Logik, wonach jeder Widerstand der Palästinenser schlicht kriminell ist, durchzieht dieses gesamte Verfahren. Sie durchzieht überhaupt die gesamte Repression gegen die Palästinasolidarität in Deutschland. Unterdrücker haben den Widerstand der Unterdrückten aber immer als „kriminell“ und/oder „terroristisch“ bezeichnet. Das gilt gerade für faschistische und Kolonialregime – von den Nazis über das Apartheid-Südafrika bis hin zu Israel. Dass sich die BRD und ihre Institutionen so sehr daran beteiligen, ist nur ein Beweis dafür, dass sie sich damals wie heute auf die falsche Seite der Geschichte stellen, dass sie Partei für Faschismus, Rassismus und Kolonialismus ergreifen.
Die Palästinenser aber haben ein Recht auf Widerstand – egal, was deutsche oder israelische Kolonialherren und Faschisten sagen. Dieses Recht ist in zahlreichen UN-Resolutionen festgehalten, in denen es wörtlich heißt, dass Völker unter kolonialer Herrschaft, unter Besatzung und unter Apartheid ein Recht auf Widerstand „mit allen Mitteln“, einschließlich des bewaffneten Kampfes haben. Und auch der 7. Oktober 2023 ändert an diesem Recht nichts. Die jüdische Philosophin Judith Butler, die die Militäroffensive an diesem Tag kritisierte, erklärte dennoch vollkommen richtig, es sei „ehrlicher und historisch korrekt, den Aufstand vom 7. Oktober als einen Akt des bewaffneten Widerstands zu bezeichnen“.[20] Außerdem will ich an die bereits zitierten Ausführungen von Norman Paech erinnern, wonach der operative Kern der Al-Aqsa-Flut-Operation vom Widerstandsrecht gedeckt war.
Aus Erfahrungen mit den Behörden – Anzeigen, Demo-Auflagen, Gerichtsverfahren, Verbotsverfügungen – weiß ich zudem, dass für diese Damen und Herren schon ein palästinensisches Kind, das Steine auf israelische Panzer wirft, ein „Terrorist“ ist und die Parteinahme für dieses Kind als Befürwortung von Gewalt und „Terror“ interpretiert wird.
Ich komme nun bald zum Ende. Ich will aber noch auf eine Aussage in den Ausführungen des GenStA eingehen, über die ich gestolpert bin und die ich mir beim ersten Lesen mit einem dicken Fragezeichen markiert habe: Es ist die Behauptung, „schon nach dem Wortlaut der verwendeten Parole“ – gemeint ist „From the River to the Sea Palestine will be free“ –,liege es „fern“, dass es mir an dem Abend darum ging, auf die humanitäre Lage der Palästinenser oder israelische Kriegsverbrechen aufmerksam zu machen.
Diese Logik soll mir einer erklären: Wenn ich also die Freiheit des gesamten historischen Palästinas, das heißt die Freiheit der dort lebenden und von dort vertriebenen Menschen von Kolonialismus, Apartheid und Besatzung, von Rassismus und Krieg, von Unterdrückung, Ausbeutung, dem Leben in Flüchtlingslagern, Ghettos und Freiluftgefängnissen, von Armut, Hunger und Elend fordere, dann widerspricht das der Idee, sich für die humanitären Belange der Palästinenser starkzumachen oder israelische Kriegsverbrechen zu kritisieren?! Jeder normal denkende Mensch müsste doch sehen, dass die Beendigung des Unterdrückungszustands die humanitäre Lage der Palästinenser, die ja nicht erst seit dem 7.10.2023, sondern seit 1947 leiden, beenden würde. Ebenso ist klar, dass die Befreiung Palästinas auch die seit 1947 vom zionistischen Regime ständig gegen die Palästinenser und andere Staaten in der Region verübten Kriegsverbrechen – massenhafte Vertreibungen und Verschleppungen, systematische Folter und Vergewaltigungen, Massenmorde und Angriffskriege, illegale Besatzung und Annexionen, illegale Besiedlung und Zerstörung von fremdem Eigentum, systematische Diskriminierung, alltägliche Schikane und Terror, Blockade von humanitärer Hilfe, gezieltes Aushungern und Völkermord – beenden würde. Die Palästinenser sind keine Opfer von Naturkatastrophen, sondern einer massenmörderischen Politik. Ihre humanitäre Situation kann gar nicht nachhaltig verbessert werden ohne eine politische Lösung. Und diese massenmörderische Politik beinhaltet natürlich und für alle offensichtlich die unzähligen Kriegsverbrechen, die die Zionisten den Palästinensern und anderen Völkern der Region seit fast 100 Jahren antun.
Tatsächlich aber entstammt dieser Nonsens-Satz nicht dem Hirn des GenStA. Er stammt aus dem Gerichtsentscheid des 1. Senats des OLG Düsseldorf.[21] Das macht ihn natürlich nicht weniger unlogisch und falsch, sondern unterstreicht vielmehr, was schon das AG München festgestellt hat: Dass man diesem Urteil nicht folgen kann, weil es von falschen Fakten ausgeht und unlogisch argumentiert.
Der GenStA hat diesen Unfug noch mit einer eigenen Eingebung ergänzt. Er schreibt: „[Z]u diesem Zeitpunkt“ – gemeint ist der 9. Oktober 2023 – „standen die israelische Kriegsführung und die humanitäre Situation im Gazastreifen noch nicht im Fokus der medialen Berichterstattung und öffentlichen Diskussion“. Daher könne es mir gar nicht um die Lage der Menschen in Gaza gegangen sein.
Diese Aussage ist kein Beweis gegen mich – sondern einzig und allein ein Beweis für den Eurozentrismus und die Kleingeistigkeit des GenStA! Er schließt – das habe ich in diesem Verfahren immer wieder erleben müssen – von sich auf mich und von seiner eigenen extrem beschränkten Sicht auf die Welt auf meine. Wäre es anders, wäre er wohl mit uns auf der Straße und würde Strafermittlungen gegen die Unterstützer des Gaza-Genozids leiten.
Bereits am 7. Oktober wurden mehr Palästinenser getötet als Israelis. Bereits am 8. Oktober hat der Genozid in Gaza begonnen. Das war auch zu dem Zeitpunkt schon für diejenigen zu erkennen, die es wissen wollten. Ich erinnere mich noch genau, wie ich am 8. Oktober mit einem Freund im Auto saß und den Deutschlandfunk gehört habe: Da wurden zwei Aussagen immer wieder wiederholt:
Man müsse jetzt gegen Gaza zuschlagen, bevor die Welt eingreifen könne.
Und man habe die Strom- und Treibstoffzufuhr gekappt und werde das Gleiche mit Wasser und Nahrung machen.
Das war der Moment, am 8. Oktober, wo mir erstmals der Begriff „Völkermord“ in den Sinn kam und wo ich schockiert war, dass im deutschen Öffentlich Rechtlichen Rundfunk unkommentiert und unkritisiert die öffentliche Ankündigung eines Genozids verbreitet wurde. Das war im Übrigen der Moment, wo ich, wie viele andere in diesem Land, aufgehört habe, die deutschen Leitmedien zu verfolgen und mich lieber auf internationale Medien gestützt habe. Diese Medien haben sehr wohl auch sofort über die vielen Opfer in Gaza berichtet.
Am Morgen des 9. Oktober wurde dann Israels Kriegsminister Galant in allen internationalen Medien mit den Worten zitiert: „Es wird keinen Strom, keine Lebensmittel und keinen Treibstoff geben – alles ist geschlossen. Und: „Wir kämpfen gegen menschliche Tiere und verhalten uns entsprechend.“[22]
Abgesehen davon verkennt der GenStA auch hier die Tatsache, dass der Aufstand vom 7. Oktober 2023 eine Reaktion auf die über ein Jahrhundert anhaltende europäisch-zionistische Kolonialpolitik, auf die jahrzehntelange Unterdrückung und Vertreibung der Palästinenser und speziell auf die seit 1967 anhaltende völkerrechtswidrige Besatzung und die seit 2007 anhaltende illegale und völkermörderische Blockade des Gazastreifens war. Für jeden Menschen mit Herz und Verstand war das Leid der palästinensischen Zivilbevölkerung schon vor dem 7. Oktober ein zentrales Thema. Das habe ich auch vor dem LG Duisburg vorgebracht und es wurde im Urteil berücksichtigt. Die GenStA ignoriert diese Tatsache, wie sie überhaupt alles Wesentliche in diesem Fall ignoriert.
Auch meint der Generalstaatsanwalt wohl, dass alle anderen, genau wie er, die Tatsache „übersehen“, dass in buchstäblich jedem militärischen Kampf zwischen der israelischen Besatzungsarmee und dem palästinensischen Widerstand deutlich mehr Palästinenser als Israelis getötet wurden. Und dass darunter nicht nur Kämpfer, sondern immer eine sehr hohe Zahl an Zivilisten war. Beim Gaza-Völkermord liegt das Verhältnis derzeit bei etwa 1:71,5.
Dass Israel dabei buchstäblich vom Tag seiner Gründung an bestialische und massenhafte Kriegsverbrechen begangen hat, ist auch allen bewusst, die sich mit diesem Thema wirklich auseinandergesetzt haben. Und auch hier: Die am 7. Oktober 2023 durchbrochene militärische Blockade des Gazastreifens selbst stellte schon ein andauerndes Kriegsverbrechen dar. Mit anderen Worten: Auf israelische Kriegsverbrechen aufmerksam zu machen war – anders als der GenStA meint – schon immer unser Anliegen: vor dem 7. Oktober, am 7. Oktober, am 9. Oktober und bis heute.
Forderung nach Aufhebung
Zum Schluss: Wenn ich es richtig verstanden habe, fordert die Staatsanwaltschaft, dass Sie das Urteil aufheben und wir erneut in die 2. Instanz gehen. Was genau die StA sich davon erhofft, ist mir ein Rätsel. Die Fakten sind da, und sie sprechen eine klare Sprache: Ich bin unschuldig.
Selbst Richter Haberland, der Richter am AG Duisburg, der mich in erster Instanz schuldig gesprochen hat, hat seine Meinung mittlerweile offenbar geändert. Jedenfalls hat er im vergangenen Jahr einen Strafbefehl gegen mich wegen der Parole „From the River to the Sea Palestine will be free“ abgelehnt – mit der Begründung, dass die Parole nicht strafbar sei.
Sollte ich in 2. Instanz erneut gewinnen, wird die StA wohl wieder einen Revisionsantrag stellen. Sollte ich verlieren, werde ich das Gleiche tun. Wir können dieses Spiel noch ewig spielen und weitere Unmengen an Steuergeldern verprassen.
Teil 3: Schlusswort
Ich will abschließend noch einmal 3 Dinge zu diesem Verfahren und zur Schuldfrage erklären. Und ich will erst einmal mit etwas Positivem beginnen:
1. Es ist eine Ehre. Es ist eine Ehre, hier vor Gericht zu stehen und von der Staatsanwaltschaft in den schwärzesten Farben gemalt zu werden. Wieso? Weil es zeigt, dass ich alles richtig gemacht habe. Weil es zeigt, wie wichtig es dieser Staatsanwaltschaft ist, mich verurteilt zu sehen. Und wieso ist das eine Ehre?
Weil diese Staatsanwaltschaft nicht frei bzw. auf Grundlage von Recht und Gesetz handelt. Sie handelt, wie wir alle wissen, weisungsgebunden. Das heißt, sie erhält ihre Befehle von den regierenden Parteien. Diese Parteien aber machen sich nicht nur seit Jahrzehnten der Beihilfe zum Kolonialismus in Palästina, zur illegalen Besatzung der 1967 okkupierten Gebiete und der völkerrechtswidrigen Blockade gegen den Gazastreifen sowie der damit einhergehenden Apartheid, den Morden, der Folter und weiterer Menschheitsverbrechen schuldig. Diese Parteien sind auch der Beihilfe zum Genozid schuldig. Indem sie Waffen an Israel geliefert haben und weiterhin liefern. Indem sie das völkermörderische Regime auf internationaler Ebene politisch und wirtschaftlich unterstützt haben. Und indem sie jeden Widerstand in diesem Land gegen den Völkermord diffamiert, unterdrückt und verfolgt haben.
Wenn mich diese Regierungen aus Völkermord-Komplizen, aus Kriegsverbrechern und Verbrechern gegen die Menschlichkeit verfolgen lassen, dann ist das eine Ehre. Wenn sie mich mundtot machen, mich verleumden und mich verurteilt sehen wollen, dann ist das eine Ehre. Wenn sie ihre Staatsanwaltschaften und Polizisten losschicken, um mich anzuzeigen, einzuschüchtern, vor Gericht zu stellen, meine Wohnung zu durchsuchen und meinen Verein zu verbieten, dann heißt das nichts anderes, als dass meine Mitstreiter und ich sie bei ihren Verbrechen so sehr gestört haben, dass sie unseren berechtigten Widerstand gegen sie unbedingt brechen wollen. Und wenn sie so viel Energie, Zeit, Geld und Lügen darauf verschwenden müssen, um mich als antisemitischen Menschenhasser und Gewaltverherrlicher darzustellen – und wenn ich hier heute stehe, mit zahlreichen Unterstützern innerhalb und außerhalb des Gerichtssaals, dann kann ich, denke ich, zu Recht stolz auf unsere Bewegung in Duisburg und Umgebung sein, weil wir immer wieder beweisen, dass sie mit ihren Versuchen gescheitert sind. Wir sind nicht gebrochen. Wir sind nicht eingeschüchtert. Wir sind nicht gespalten. Wir glauben ihre Lügen und ihre Propaganda nicht. Wir wissen, wer die Feinde der Menschheit und die Feinde von Recht und Gesetz sind: Sie sitzen in Tel Aviv, Washington und Berlin, sie sitzen im Innenministerium und bei der Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf und sie sitzen bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft Duisburg.
2. ist dieser Prozess ein großer Witz. Und ob das etwas Positives ist, wage ich zu bezweifeln. Aus Ihrer Sicht, die Sie dieses Justizsystem repräsentieren, sollte das jedenfalls alarmierend sein.
Dieser Prozess ist ein Witz, weil er von Anfang an auf den abstrusesten Unterstellungen basierte. Das habe ich bereits drei Mal in drei Instanzen während dieses Verfahrens ausgeführt. Zusammengefasst lässt sich sagen: Ich wurde während einer angemeldeten und genehmigten Demonstration wegen zwei bekannten und vielfach verwendeten Parolen vor Gericht gestellt, die in den Auflagen nicht untersagt und von der Polizei während der gesamten Demo toleriert wurden. Weiter waren diese Parolen auch sonst von keiner Behörde zu diesem Zeitpunkt als „verboten“ eingestuft und von keinem Gericht als „illegal“ beurteilt – im Gegenteil: Das einzige Urteil zu diesem Zeitpunkt zu „From the River to the Sea Palestine will be free“ war das Urteil vom Amtsgericht Mannheim vom September 2023, das die Parole als von der Meinungsfreiheit gedeckt eingestuft hatte. Auch haben diese Parolen ihrem Inhalt nach keinerlei Bezug zu irgendeiner Form von Gewalt – aber mir wird vorgeworfen, mit ihnen Gewalt gegen Zivilisten gebilligt zu haben. Weiter wurde die Anzeige von einem Staatsschutz-Beamten verfasst, der nach eigenen Angaben gar nicht weiß, was diese Parolen bedeuten. Die Anklageschriften beruhen auf Unterstellungen, israelischer Kriegspropaganda, offen zionistischer Gesinnung sowie an den Haaren herbeigezogenen und zusammenphantasierten Bezügen und Unterstellungen ohne Beweise. Im Gegenteil: Die einzigen Beweise in diesem Prozess wurden von meinem Anwalt und mir geliefert, die teilweise die Aussagen der Polizisten und die Behauptungen der Staatsanwaltschaft faktisch widerlegt haben. Das Verfahren wird von einer Staatsanwaltschaft vorangetrieben, die dann im Prozess nichts zu sagen hat, sondern einzig und allein die Anklageschrift vorliest. Eine Staatsanwaltschaft, die zum Prozess in der zweiten Instanz nicht einmal eine Vertreterin der politischen Abteilung schicken konnte, sondern eine sichtlich überforderte Kollegin, die nicht einmal wirklich wusste, was in ihrem Schriftsatz stand. Aber nach dem Freispruch lässt dieselbe Staatsanwaltschaft nicht locker und geht in Revision, mit einer Begründung, die teilweise eins zu eins abgeschrieben ist von Verfahrenseinstellungen derselben Staatsanwaltschaft zu derselben Parole – nur dass man mal eben die Wörter ändert, um statt einer Einstellung ein Revisionsverfahren zu begründen.
Das Ganze zeugt von einer erbärmlichen Mischung aus politisch getriebener Verfolgungswut, Unwissen, dem blinden Glauben an zionistische Propaganda, Überforderung und Unfähigkeit.
Aber – und jetzt komme ich zu meinem 3. und letzten Punkt – das Ganze ist nicht nur ein schlechter Witz. Es ist auch eine gefährliche Farce.
Würde ich es nur für eine Ehre und einen schlechten Witz halten, dann wäre ich heute nicht hier. Wie mir gesagt wurde, wäre es nicht nötig, dass ich zur heutigen Verhandlung erscheine. Ich habe aber nicht nur heute, sondern auch für die beiden letzten Tage extra Urlaub genommen, um mich vorzubereiten und hier zu erscheinen. Weil ich weiß, dass es etwas anderes ist, wenn man nur seinen Anwalt schickt, um ein Plädoyer zu halten und eventuell eine Erklärung zu verlesen. Weil ich weiß, dass von diesem Prozess einiges abhängt – nicht nur für mich, sondern auch für die Palästinasolidaritätsbewegung in NRW und in Deutschland. Und für die Grundrechte von uns allen. Weil das hier kein Witz ist, sondern das wirkliche Leben. Weil das ein Kampf ist, den ich nicht führen will, den zu führen ich mich aber gezwungen sehe.
Dieser Prozess ist, wie gesagt, eine Farce. Und das nicht nur, weil dieses Verfahren gegen mich mittlerweile Tausende von Euros gekostet hat. Alles, das will ich hier einmal betonen, aus Steuergeldern finanziert. Es ist vor allem deshalb eine Farce, weil wir alle wissen, dass ich hier nicht sitzen würde, wenn ich politisch auf der anderen Seite stehen würde.
Ich will noch einmal Karl Liebknecht zitieren, dessen Ausführungen von vor 120 Jahren erschreckend aktuell sind. Er erklärte damals vor Gericht: „Der wirkliche Grund der Anklage ist klar. Dieser Grund ist nicht juristisch, sondern politisch, und darum ist es so schwer, diese Anklage juristisch anzufassen. Sie ist kurzweg ein Akt der Staatsräson, nicht ein Akt der Justiz.“[23] Der einzige Unterschied: Damals lautete die deutsche Staatsräson: „Militarisierung für den Weltkrieg“. Heute lautet sie: „Militarisierung für den Weltkrieg und Israel darf alles“.
Ich würde hier nicht sitzen, wenn ich gerufen hätte: „From the River to the Sea Palestine will never be“ oder „From the River to the Sea Israel is all you’ll see“. Ich würde hier nicht sitzen, wenn ich den Völkermord in Gaza als „Selbstverteidigung“ verharmlost und gebilligt oder wenn ich ihn offen geleugnet hätte. Ich würde hier nicht sitzen, wenn ich Israel einen Freibrief für das massenhafte Abschlachten von Frauen und Kindern in Gaza ausgestellt hätte. Ich würde hier nicht sitzen, wenn ich öffentlich behauptet hätte, in Gaza gäbe es keine unschuldigen Zivilisten und die dortigen Kinder seien potenzielle Terroristen. Ich würde hier nicht sitzen, wenn ich mich über israelische Kriegsverbrechen lustig gemacht oder sie offen bejubelt hätte. Ich würde hier nicht sitzen, wenn ich rassistisch gegen palästinensische Menschen gehetzt, ihre nationale Identität verleugnet und ihre kulturellen und politischen Symbole verteufelt oder in den Dreck gezogen hätte. Und ich würde hier nicht einmal sitzen, wenn ich Waffen für einen laufenden Völkermord geliefert oder öffentlich angekündigt hätte, Wege und Mittel zu finden, einen international gesuchten Kriegsverbrecher ins Land zu holen, ohne dass er verhaftet würde.
Das wissen wir, weil Friedrich Merz, Boris Pistorius, Johann Wadephul, Olaf Scholz, Annalena Baerbock und zahlreiche andere deutsche Politiker nicht wegen Billigung und Belohnung von Kriegsverbrechen, dem gröblichen Verharmlosen eines Völkermordes, Volksverhetzung und der Beteiligung an Kriegs- und Völkerrechtsverbrechen vor einem deutschen Gericht stehen. Ähnliches gilt für den deutschen Staatsbürger und Sprecher der israelischen Armee Arye Shalicar, für unzählige deutsche Journalisten und Medien von den rechtsradikalen Ruhrbaronen und der Springer-Presse bis zu Tagesschau und taz.
Ich habe selbst für einen Rechercheartikel zahlreiche Anfragen an Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland gestellt, ob in dieser oder jener Sache ermittelt wird oder wieso diese oder jene Fälle eingestellt wurden.[24] Das öffentliche Abfeiern des Völkermordes ist in Deutschland ein Volkssport unter Zionisten, und die Behörden bezeichnen das konsequent als vielleicht „geschmacklos“, aber von der Meinungsfreiheit gedeckt. Der deutsche Staatsbürger Shalicar hat einen Freifahrtschein für Volksverhetzung und die Legitimierung von Kriegsverbrechen, weil er für Israels Völkermörder-Armee arbeitet. Ein junger Zionist und Sohn einer CDU-Politikerin in München konnte ein Palästina-Camp mit Brandbeschleuniger anzünden, während Menschen sich in den Zelten aufhielten, und wurde nur wegen leichter Brandstiftung angezeigt und sofort auf freien Fuß gesetzt, obwohl es reines Glück war, dass niemand ums Leben gekommen ist oder schwer verletzt wurde. Rassistische Beschimpfungen, Bedrohungen, physische Angriffe, Sachbeschädigung – all das gehört für die Palästina-Bewegung seit Oktober 2023 zum Alltag. Es trifft Menschen, deren Familien selbst vom Völkermord betroffen sind, Menschen, die sich für Menschen- und Völkerrecht aufopfern, Menschen, die ohnehin prekäre Lebensbedingungen haben. Aber dieser Terror durch zionistische Schläger auf den Straßen Deutschlands wird nicht verfolgt. Wieso? Weil er nur das Gegenstück zum staatlichen Terror ist, den wir erleben. Zur Hetze und Entmenschlichung durch Medien und Politik, zu den Angriffen auf unsere Grundrechte durch Exekutive und Legislative.
Wir leben in einem Land, in dem Terror-Schauprozesse stattfinden, wie gegen die heldenhaften Ulm 5 in Stuttgart-Stammheim. Wo mutige Journalisten wie Hüseyin Doğru und ihre Familien unter brutalste Sanktionen gestellt werden. Wo Menschen abgeschoben werden, die deutsche Staatsbürgerschaft nicht bekommen oder sogar verlieren, weil sie sich für die Rechte der Palästinenser engagieren. Wo Menschen seit fast drei Jahren regelmäßig von vollgepanzerten Polizisten ins Krankenhaus geprügelt werden, wie vor allem in Berlin. Wo Palästinenser wie Mahmud Abu Odeh rassistische Sprachverbote von der Polizei erhalten. Wo die Exekutive illegalerweise Veranstaltungen wie den Palästina-Kongress 2024 mit Gewalt sprengt. In einem Land, wo regelmäßig Hausdurchsuchungen stattfinden – ob nun, weil man Friedrich Merz in einem Online-Kommentar als „Lügen-Fritz“ bezeichnet, oder weil man „From the River to the Sea Palestine will be free“ gepostet hat. Ein Land, in dem die Innenministerien Organisationen wie Samidoun, Palästina Solidarität Duisburg oder Palästina e. V. auf Grundlage von Lügen, Hetze und erfundenen Vergehen verbieten. Wo der Bundestag öffentlich erklärt, die weltweite und friedliche BDS-Bewegung ebenfalls verbieten zu wollen. Wo der Geheimdienst Verfassungsschutz, von dem wir alle wissen, dass er die Nazi-Szene in Deutschland finanziert und sogar dem Nazi-Terrornetzwerk NSU geholfen hat, die Dreistigkeit besitzt, der Jüdischen Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost „Antisemitismus“ zu unterstellen.[25]
Wir leben in einem Land, dessen Ruf in der Welt in den letzten Jahren – zurecht – extrem gelitten hat, weil es sich offen an einem Völkermord beteiligt und dabei immer noch kackfrech und oberlehrerhaft auftritt. Ein Land, über das internationale Medien mittlerweile schreiben, wie unsere eigenen Leitmedien so selbstgerecht über Russland, die Türkei oder Diktaturen in der sog. Dritten Welt. Ein Land, das in den internationalen Rankings für Demokratie, Presse- und Meinungsfreiheit immer weiter abschmiert. Ein Land, das in den letzten drei Jahren wegen seiner gewalttätigen Unterdrückung der Palästinasolidarität und der Meinungsfreiheit wiederholt von Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen, vom Menschenrechtskommissar des Europarates und von der UN-Sonderberichterstatterin für Menschenrechte kritisiert wurde. Das wegen seiner Arroganz, seiner Völkerrechtsbrüche und seiner Doppelmoral eine Watsche bekommen hat und nicht in den UN-Sicherheitsrat gewählt wurde. Ein Land, dem führende Genozid-Forscher vorwerfen, den Völkermord in Gaza aktiv zu unterstützen und das wegen Beihilfe zum Genozid vor dem Internationalen Gerichtshof unter Anklage steht.
Und nicht zuletzt: Wir leben in einem Land, wo die AfD immer stärker wird. Und wo der autoritäre Staatsumbau, wenn man nicht gar von einer Faschisierung sprechen will, von allen Parteien, von Teilen der Linkspartei über die Grünen und die SPD bis hin zu FDP und Union vorangetrieben wird. Mit diesen Parteien schmieden gerade wieder einmal Sozialdemokraten, Liberale und Konservative die juristischen Waffen, die sie dann – in absehbarer Zukunft – den Rechtsradikalen überreichen werden. Der Inlandsgeheimdienst, der schon in der Vergangenheit bis zum Hals in Nazi-Strukturen gesteckt und sie unterstützt hat, wird Experten und Kritikern zufolge gerade zu einer Proto-Gestapo mit weitreichenden Befugnissen umgebaut. Die Meinungsfreiheit wird immer weiter eingeschränkt. Menschen werden wegen ihrer politischen Haltung aus Jobs geworfen und erhalten Berufsverbote. Das Migrations- und Asylrecht wird immer weiter beschnitten und Geflüchtete werden jetzt schon zu Menschen vierter Klasse degradiert. Jetzt schon stürmt die Polizei regelmäßig Wohnungen, weil Menschen „Majestätsbeleidigung“ begangen und Politiker kritisiert haben. Die Exekutive läuft Amok, verbietet Vereine, zensiert Meinungen, schränkt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ein und setzt sich dabei regelmäßig über die Entscheidungen der Judikative hinweg. Die Staatsanwaltschaften beweisen jetzt schon, dass ihre Weisungsgebundenheit nichts anderes bedeutet, als dass sie – damals wie heute – auf Weisung von oben Recht und Gesetz biegen und brechen – dass sie Schreibtischtäter sind. Und die Judikative? Es gibt zum Glück noch einige Richterinnen und Richter, die sich unbeeindruckt bzw. alarmiert von dem Autoritarismus der Politik zeigen und die selbst das Verhalten der Exekutive rügen. Aber laut einer aktuellen Umfrage geht fast die Hälfte der angehenden Juristen davon aus, dass ihre Generation sich einfach an die Gegebenheiten anpassen wird, auch unter einer AfD-Regierung.[26]
Das ist die Lage, und das sind die Aussichten in Deutschland 2026. Und die Palästinasolidaritätsbewegung hat die Ehre, die Speerspitze des Widerstands gegen diesen autoritären, faschistoiden, kriegstreiberischen und genozidalen Kurs zu sein. Dafür sind die Menschen in dieser Bewegung, so unterschiedlich sie sein mögen und so unterschiedlich hoch ihr politisches Bewusstsein ist, bereit, viel Mut aufzubringen und Risiken einzugehen. Sie, meine Damen und Herren Richter, stehen vor derselben Entscheidung. Sie müssen sich wie wir alle entscheiden, ob sie diesen Wahnsinn mitmachen oder nicht.
Ich will ganz deutlich sagen: Vorgeblich urteilen Sie in diesem von der Staatsanwaltschaft angezettelten Theater über mich. Aber ich will Ihnen versichern: Ihr Urteil wird keinen relevanten Einfluss auf mich persönlich haben. Ich gehe hier heute raus, so unschuldig und aufrecht, wie ich hereingekommen bin. Und ich werde immer weitermachen. Ich werde die Befreiung Palästinas vom Fluss bis zum Meer, vom Meer bis zum Fluss weiterhin fordern, ob nun mit der Parole „From the River to the Sea Palestine will be free“ oder auf andere Weise. Und ich werde zur Intifada, zum Aufstand, zur Solidarität mit und für die Palästinenser aufrufen, bis ganz Palästina vom Fluss bis zum Meer frei ist. Und ich werde darüber aufklären, was das bedeutet. Und ich werde anprangern, wie Deutschland gegen dieses gerechte Ziel arbeitet, wie es Verbrechen ohne Ende gegen die Palästinenser begeht und wie es in seinem Wahn, diese Verbrechen zu begehen, auch unser aller Grundrechte einschränkt. Wie nahezu alle Parteien, alle Leitmedien, die Polizei, die Staatsanwaltschaften und viele Gerichte bei diesen Verbrechen mitwirken. Ich werde mit all dem weitermachen, sobald ich meinen Fuß aus diesem Gerichtssaal setze. Und die einzige Schuld, die auf meinem Gewissen lastet, ist die, dass ich immer noch nicht genug getan habe, um den Palästinensern in ihrem Kampf um Freiheit und Gerechtigkeit beizustehen.
Sie urteilen nicht über mich. Sie sprechen ein Urteil, das Einfluss auf die weitere Rechtsprechung in NRW und darüber hinaus haben wird. Sie entscheiden, wie das geltende Recht ausgelegt wird. Ob im Sinne der Grundrechte, der Meinungsfreiheit und des Völkerrechts – oder dagegen, im Sinne der Unterdrücker, der Feinde unserer Freiheiten, der Völkermordkomplizen. Und damit sprechen Sie letztlich nur ein Urteil über sich selbst: ob Sie einen kleinen Teil zur Verteidigung von Gerechtigkeit und Freiheit leisten oder ob Sie diesen Saal als Schreibtischtäter verlassen.
Ich gehe als Unschuldiger hier raus – was ist mit Ihnen?
[1] Leons Verteidigung vor dem Amtsgericht Duisburg findet ihr hier: https://kufiya-netzwerk.de/verteidigungsrede-von-leon/, seine Verteidigung vor dem Landgericht Duisburg hier: https://kufiya-netzwerk.de/verteidigungsreden-von-leon-mai-2025/.
[2] https://www.waz.de/lokales/duisburg/article408306699/staatsanwaltschaft-duisburg-deutlich-mehr-antisemitische-faelle.html
[3] https://www.youtube.com/shorts/k12E7LuD2_4
[4] https://www.westfalen-blatt.de/ueberregional/nachrichten/politik/kai-ambos-israel-staatsraeson-existenzrecht-voelkerrecht-3584992
[5] https://www.hamascase.com/volume-ii/14_dugard-exist/
[6] https://repub.eur.nl/pub/21766
[7] https://mondoweiss.net/2026/07/no-israel-does-not-have-a-right-to-exist-quite-the-contrary-actually/
[8] https://repub.eur.nl/pub/21766
[9] https://www.justiz.nrw.de/presse/2025-11-21
[10] https://www.lto.de/recht/meinung/m/bundesrat-straftatbestand-leugnung-existenzrecht-israel-verfassungswidrig
[11] https://www.psdu-verbot.info/blog/apartheid-und-kolonialismus
[12] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2009/11/rs20091104_1bvr215008.html
[13] https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/igh-gutachten-israel-annexion-palaestinensische-gebiete-verstoss-gegen-voelkerrecht
[14] Helga Baumgarten / Norman Paech: Völkermord in Gaza, Promedia (2025), S. 174.
[15] https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2022-12-02/anlage-zu-top-41.pdf
[16] AG München, 852 Cs 111 Js 205826/24.
[17] https://www.zeit.de/feuilleton/2026-07/nahostdebatte-parole-from-the-river-to-the-sea-gerichtsverfahren/komplettansicht
[18] https://www.sozialistischeklassiker2punkt0.de/sites.google.com/site/sozialistischeklassiker2punkt0/liebknecht/1907/karl-liebknecht-der-hochverratsprozess-gegen-liebknecht-vor-dem-reichsgericht-ii.html
[19] https://research.wolterskluwer-online.de/document/d371cd19-15fd-4d48-b5fe-b01a855dd4d3
[20] https://www.youtube.com/watch?v=wFjYFonN3ZI
[21] https://nrwe.justiz.nrw.de/olgs/duesseldorf/j2025/1_ORs_24_25_Urteil_20251125.html
[22] https://www.timesofisrael.com/liveblog_entry/defense-minister-announces-complete-siege-of-gaza-no-power-food-or-fuel/
[23] https://www.sozialistischeklassiker2punkt0.de/sites.google.com/site/sozialistischeklassiker2punkt0/liebknecht/1907/karl-liebknecht-der-hochverratsprozess-gegen-liebknecht-vor-dem-reichsgericht-ii.html
[24] https://www.jungewelt.de/artikel/512685.palästina-bewegung-ermittlungen-verbieten-sich.html
[25] https://www.jungewelt.de/artikel/528587.repression-gegen-palästinabewegung-mit-welchen-mitteln-arbeiten-die-behörden.html
[26] https://www.lto.de/karriere/jura-studium/stories/detail/jurafuchs-umfrage-jurastudenten-voelkerrecht-rechtsstaat-demokratie-instabil