Keine Abschiebung und Ausbürgerung von Palästina-Solidarität!

Palästina-Solidarität wird in Deutschland immer öfter zum Grund für Ausweisungen und Ausbürgerungen. Seit November 2023 müssen Einbürgerungsbewerber in Sachsen-Anhalt ausdrücklich das Existenzrecht Israels anerkennen. Mindestens 12 Bewerbungen wurden seither in Sachsen-Anhalt aus diesem konkreten Grund abgelehnt.[1] Brandenburg zog im Juni 2025 mit einer ähnlichen Regelung nach. Im April 2025 veranlasste der Berliner Senat die Ausweisung von zwei Iren, einem Polen und einem US-Amerikaner aus Deutschland wegen ihrer Teilnahme an einer palästina-solidarischen Besetzung an der Freien Universität Berlin.

Im Juni 2026 wurde Abdallah A. zwei Monate nach Erteilung der deutschen Staatsbürgerschaft diese wieder aberkannt. Das 2024 geänderte Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) erfordert nun bundesweit, sich zur „historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen“ und „insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens“ zu bekennen. Zwei Social-Media-Posts, in denen Abdallah sich mutmaßlich positiv auf den palästinensischen Widerstand bezog, bilden die Grundlage, um dem Bewerber nun eine „arglistige Täuschung“ in Hinblick auf die erforderlichen Bekenntnisse zu unterstellen.

Im August 2024 wurde einem einjährigen Kind einer palästinensisch-jordanischen Mutter mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland die Wiedereinreise verboten. Der vorgeschobene Grund: Das Baby sei ein „Sicherheitsrisiko“. Tatsächlich haben die Behörden versucht einen bürokratischen Hebel gezielt gegen das Kind zu nutzen, um sich der unliebsamen und vollkommen legalen palästina-solidarischen Aktivität der Mutter zu entledigen. Das Verbot der Einreise ihres Kindes sollte die Mutter dazu bewegen, Deutschland dauerhaft zu verlassen. Erst ein Jahr später konnte die Wiedereinreise des Kindes gerichtlich erwirkt werden.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat Zaid Abdulnasser seinen subsidiären Schutzstatus, der ihm als staatenloser Palästinenser erteilt wurde, aberkannt. Ihm droht nun die Abschiebung. Der Hintergrund ist eindeutig politisch und bezieht sich auf seine Position zu Palästina, nach der das palästinensische Volk einen gerechten Befreiungskampf führt und dabei das legitime Recht auf bewaffneten Widerstand hat. Das BAMF konstruiert daraus, dass Zaid mit seiner Haltung „den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderlaufen“ würde.

Dies sind nur einige wenige öffentliche Beispiele von einer Vielzahl von Fällen und Verfahren, in denen der Aufenthaltsstatus, das Asylgesetz bzw. die Bewerbung um Einbürgerung politisch gegen Palästina-Solidarität instrumentalisiert wurden. Das European Legal Support Center (ELSC) hat zwischen Januar 2019 und August 2026 40 Vorfälle dokumentiert, bei denen die Androhung des Entzugs des Aufenthaltsstatus, der Staatsbürgerschaft oder Einschränkungen der Bewegungsfreiheit als Mittel eingesetzt wurden, um die Solidarität mit Palästina in Deutschland zu unterdrücken. Dies ist allerdings nur die Spitze des Eisbergs: Viele Fälle verlaufen gänzlich unter dem Radar der Öffentlichkeit.

Aufenthalt und Staatsbürgerschaft sollen zunehmend an eine bestimmte politische Position zu Israel geknüpft werden. Es geht darum, über verschiedene Umwege das undemokratische politische Konstrukt der „Staatsräson“ zu einem faktischen Gesetz auszubauen. Was dem Justizministerium bislang im Strafrecht nicht gelang, weil es dem verfassungsmäßigen Recht auf freie Meinungsäußerung offensichtlich widerspricht, soll über den Hebel des Migrations- und Asylrechts als politisches Instrument doch eingeführt werden. Alle Menschen, die in Deutschland leben, sollen sich zur unverbrüchlichen Partnerschaft der Bundesrepublik mit Israel – die die offene Komplizenschaft in einem Völkermord miteinschließt – bekennen. Abweichende Meinungen werden in Deutschland mit allen Mitteln kriminalisiert.

Zum einen findet mit diesem Vorgehen eine krasse Verdrehung der tatsächlichen Realitäten statt. Nicht diejenigen, die aktiv einen anhaltenden Völkermord unterstützen, werden belangt, sondern Menschen, die dagegen Widerstand leisten. Zum anderen ist es ein gezielter und heftiger Angriff auf Flüchtlinge und Migranten in diesem Land. Die existenzielle Bedrohung des Aufenthaltes wird genutzt, um pro-palästinensische Stimmen mundtot zu machen. Das Damoklesschwert drohender Abschiebung soll den Bereich legaler politischer Aktivität und Meinungsäußerung weiter massiv einschränken.

Wir rufen alle demokratischen Kräfte in Deutschland auf, lautstark gegen die politische Instrumentalisierung des Asyl- und Migrationsrechts zu protestieren. Meldet alle Fälle beim ELSC.

Migranten und Flüchtlinge haben ein Recht auf freie Meinung und auf politischen Protest!

Palästina-Solidarität ist kein Verbrechen!


[1] https://www.tagesspiegel.de/politik/reform-zeigt-wirkung-fast-alle-eingeburgerten-behalten-ihre-alte-staatsangehorigkeit-15664651.html


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Keine Abschiebung und Ausbürgerung von Palästina-Solidarität!

Palästina-Solidarität wird in Deutschland immer öfter zum Grund für Ausweisungen und Ausbürgerungen. Seit November 2023 müssen Einbürgerungsbewerber in Sachsen-Anhalt ausdrücklich das Existenzrecht Israels anerkennen. Mindestens 12 Bewerbungen wurden seither in Sachsen-Anhalt aus diesem konkreten Grund abgelehnt.[1] Brandenburg zog im Juni 2025 mit einer ähnlichen Regelung nach. Im April 2025 veranlasste der Berliner Senat die Ausweisung von zwei Iren, einem Polen und einem US-Amerikaner aus Deutschland wegen ihrer Teilnahme an einer palästina-solidarischen Besetzung an der Freien Universität Berlin.

Im Juni 2026 wurde Abdullah A. zwei Monate nach Erteilung der deutschen Staatsbürgerschaft diese wieder aberkannt. Das 2024 geänderte Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) erfordert nun bundesweit, sich zur „historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen“ und "insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens" zu bekennen. Zwei Social-Media-Posts, in denen Abdullah sich mutmaßlich positiv auf den palästinensischen Widerstand bezog, bilden die Grundlage, um dem Bewerber nun eine „arglistige Täuschung“ in Hinblick auf die erforderlichen Bekenntnisse zu unterstellen.

Im August 2024 wurde einem einjährigen Kind einer palästinensisch-jordanischen Mutter mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland die Wiedereinreise verboten. Der vorgeschobene Grund: Das Baby sei ein „Sicherheitsrisiko“. Tatsächlich haben die Behörden versucht einen bürokratischen Hebel gezielt gegen das Kind zu nutzen, um sich der unliebsamen und vollkommen legalen palästina-solidarischen Aktivität der Mutter zu entledigen. Das Verbot der Einreise ihres Kindes sollte die Mutter dazu bewegen, Deutschland dauerhaft zu verlassen. Erst ein Jahr später konnte die Wiedereinreise des Kindes gerichtlich erwirkt werden.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat Zaid Abdulnasser seinen subsidiären Schutzstatus, der ihm als staatenloser Palästinenser erteilt wurde, aberkannt. Ihm droht nun die Abschiebung. Der Hintergrund ist eindeutig politisch und bezieht sich auf seine Position zu Palästina, nach der das palästinensische Volk einen gerechten Befreiungskampf führt und dabei das legitime Recht auf bewaffneten Widerstand hat. Das BAMF konstruiert daraus, dass Zaid mit seiner Haltung „den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderlaufen“ würde.

Dies sind nur einige wenige öffentliche Beispiele von einer Vielzahl von Fällen und Verfahren, in denen der Aufenthaltsstatus, das Asylgesetz bzw. die Bewerbung um Einbürgerung politisch gegen Palästina-Solidarität instrumentalisiert wurden. Das European Legal Support Center (ELSC) hat zwischen Januar 2019 und August 2026 40 Vorfälle dokumentiert, bei denen die Androhung des Entzugs des Aufenthaltsstatus, der Staatsbürgerschaft oder Einschränkungen der Bewegungsfreiheit als Mittel eingesetzt wurden, um die Solidarität mit Palästina in Deutschland zu unterdrücken. Dies ist allerdings nur die Spitze des Eisbergs: Viele Fälle verlaufen gänzlich unter dem Radar der Öffentlichkeit.

Aufenthalt und Staatsbürgerschaft sollen zunehmend an eine bestimmte politische Position zu Israel geknüpft werden. Es geht darum, über verschiedene Umwege das undemokratische politische Konstrukt der „Staatsräson“ zu einem faktischen Gesetz auszubauen. Was dem Justizministerium bislang im Strafrecht nicht gelang, weil es dem verfassungsmäßigen Recht auf freie Meinungsäußerung offensichtlich widerspricht, soll über den Hebel des Migrations- und Asylrechts als politisches Instrument doch eingeführt werden. Alle Menschen, die in Deutschland leben, sollen sich zur unverbrüchlichen Partnerschaft der Bundesrepublik mit Israel – die die offene Komplizenschaft in einem Völkermord miteinschließt – bekennen. Abweichende Meinungen werden in Deutschland mit allen Mitteln kriminalisiert.

Zum einen findet mit diesem Vorgehen eine krasse Verdrehung der tatsächlichen Realitäten statt. Nicht diejenigen, die aktiv einen anhaltenden Völkermord unterstützen, werden belangt, sondern Menschen, die dagegen Widerstand leisten. Zum anderen ist es ein gezielter und heftiger Angriff auf Flüchtlinge und Migranten in diesem Land. Die existenzielle Bedrohung des Aufenthaltes wird genutzt, um pro-palästinensische Stimmen mundtot zu machen. Das Damoklesschwert drohender Abschiebung soll den Bereich legaler politischer Aktivität und Meinungsäußerung weiter massiv einschränken.

Wir rufen alle demokratischen Kräfte in Deutschland auf, lautstark gegen die politische Instrumentalisierung des Asyl- und Migrationsrechts zu protestieren. Macht alle Fälle öffentlich und wendet euch damit auch an das ELSC.

Migranten und Flüchtlinge haben ein Recht auf freie Meinung und auf politischen Protest!

Palästina-Solidarität ist kein Verbrechen!


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