Am 10. April 2024 wurde Leon Wystrychowski in erster Instanz vom Duisburger Amtsgericht verurteilt: Das Gericht folgte der Staatsanwaltschaft Duisburg, die ihm vorwarf, Straftaten nach § 140 StGB gebilligt zu haben, indem er am 9. Oktober 2023 die Parolen „From the River to the Sea Palestine will be free“ und „Von Duisburg bis nach Gaza Yalla Intifada“ angestimmt habe. Es war die erste Verurteilung in Deutschland wegen dieser beiden Parolen. Und das Urteil wurde später u. a. in Berlin kopiert.
Leon legte erfolgreich Berufung gegen diesen Beschluss ein und wurde am 21. Mai 2025 in zweiter Instanz vom Landgericht Duisburg freigesprochen.
Seine Verteidigung aus der ersten Instanz findet ihr hier. Hier folgen seine Verteidigung, die er am 12. Mai 2025 vorgetragen hat, und sein Schlussplädoyer vom 21. Mai 2025.
Einlassung vor Gericht (12.5.2025)
Vorweg möchte ich hier zunächst betonen, dass meine folgende Einlassung nicht nur eine Verteidigung vor Gericht gegen eine mögliche Strafe ist. Ich werde diese Verteidigung, wie schon nach dem ersten Verfahren, vielmehr veröffentlichen. Damit handelt es sich auch um eine politische Einlassung und um eine öffentliche Rechenschaft, die ich gegenüber der Bewegung, der ich mich zugehörig fühle, nämlich der Palästinasolidaritätsbewegung, ablege. Diese Bewegung verdient meine volle Aufrichtigkeit. Das heißt, ich werde mich hier dementsprechend nicht verbiegen.
Das ist auch für das Verfahren relevant. Denn die Gegenseite wird womöglich an der einen oder anderen Stelle den Vorwurf der „Schutzbehauptung“ gegen mich erheben. Aber alles, was ich hier sage, meine ich so. Ich lege hier öffentlich meine Überzeugungen dar, die ich auch gegenüber der Bewegung vertrete und weiter vertreten werde. Das verleiht meinen Aussagen Glaubwürdigkeit, und ich hoffe, dass das Gericht das anerkennt.
Zum Vorwurf
Ich verstehe die Anklage so: Durch die beiden Parolen soll ich 1. konkrete Morde, nämlich solche, die am 7.10.2023 von der Hamas an Zivilisten begangen wurden, gebilligt haben; 2. das in einer Weise getan haben, die den öffentlichen Frieden stört; und mir 3. sowohl der Billigung als auch der Störung des Friedens bewusst gewesen sein.
Wie konstruiert alles ist, werde ich im Folgenden aufschlüsseln, indem ich auf die Geschehnisse des 7.10.2023 eingehe – also den Aspekt der „Morde durch Hamas“. Indem ich auf die Geschehnisse am 9.10.2023 eingehe – also die angebliche „Störung des öffentlichen Friedens“. Indem ich auf meine Kenntnisse am 9.10. eingehe – also auf den subjektiven Tatbestand. Indem ich auf die Parolen eingehe – also den Vorwurf, damit quasi codiert Morde gebilligt zu haben.
Vorweg aber noch zwei andere Punkte:
1. Ich bestreite, die beiden Parolen angestimmt zu haben. Dazu später mehr.
2. Ich will ich etwas zu meiner Person sagen. Das habe ich in der ersten Instanz nicht getan, und ich finde es auch nicht selbstverständlich, das zu tun. Denn es geht nicht um mich als Person. Das hier ist ein politisches Verfahren.
Aber ich stehe hier nun mal vor Gericht, und mir wurde persönlich von den Medien, dem NRW-Innenministerium und der Staatsanwaltschaft Antisemitismus, Terrorunterstützung und Ähnliches vorgeworfen. Daher halte ich es für sinnvoll, dem etwas entgegenzusetzen, denn dadurch wurde ein falsches Bild von mir geprägt. Ich will deutlich machen, dass ich kein Mensch bin, der Kriegsverbrechen billigt oder Gewalt verherrlicht. Außerdem sehe ich es als Gelegenheit, dass einmal jemand von uns, aus unserer Bewegung, öffentlich zu Wort kommt, auch wenn ich natürlich nicht für andere sprechen kann.
In aller Kürze zu meinem Elternhaus: Die Erziehung, die ich genossen habe, würde ich als humanistisch bezeichnen: Sie war geprägt von Werten wie Empfänglichkeit für Ungerechtigkeit und Rassismus, von Pazifismus und Umweltbewusstsein. Seit meiner Jugend habe ich mich auch selbst politisch engagiert: Als ich 14 Jahre alt war (ab 2009) habe ich mich gegen Neonazis, gegen Rassismus und Faschismus engagiert: Damals war Sarrazin ein großes Thema, aber auch gegen PRO NRW und PEGIDA, gegen die NPD, Die Rechte, später die AfD und andere. Ich habe mich für die Rechte von Geflüchteten eingesetzt, gegen rassistische Polizeigewalt usw. Ich war bzw. bin vor allem beim Duisburger Netzwerk gegen Rechts und beim antifaschistischen Bündnis Duisburg stellt sich quer organisiert. Dieser Kampf hatte verschiedene Formen: Demos, Öffentlichkeitsarbeit, Bildung usw. Aber ich habe mich auch ehrenamtlich um Roma-Kinder und -Jugendliche gekümmert. Parallel dazu habe ich mich auch immer mehr gegen Krieg und Imperialismus engagiert: Bei Ostermärschen, Friedensdemos, Demonstrationen gegen den Irak- und den Afghanistankrieg. Ich habe mich für die Rechte von Kurden, Tamilen und auch der Palästinenser eingesetzt.
Zu Letzterem: Anfangs, als Jugendlicher ohne Vorwissen, war ich bei diesem Thema unsicher: Der Holocaust war und ist für mich bis heute ein Inbegriff faschistischer Verbrechen. Und es gab da diese Argumente: Israel sei ein „Schutzraum“ für Holocaust-Überlebende. Aber auch der Vorwurf, die Palästinenser seien alle „Islamisten“. Ich habe mich daraufhin intensiv mit Zionismus und Palästina beschäftigt, um mir eine eigene Meinung zu bilden. Nach längerer Auseinandersetzung habe ich den Zionismus als rassistisch und kolonialistisch und damit als unvereinbar mit meinem Weltbild verworfen. Bei mir stand also nicht die Meinung am Anfang, sondern die inhaltliche Auseinandersetzung, auf deren Grundlage ich mir meine Meinung gebildet habe.
2012 und 2014 bin ich dann entsprechend auch gegen die damaligen Gazakriege auf die Straße gegangen. Dazwischen habe ich auch immer wieder Veranstaltungen zum Thema mitorganisiert: Von der Wasser-Apartheid in in der Palästina bis zur Zusammenarbeit europäischer Rechtsradikaler mit der israelischen Regierung. Die Referenten kamen u. a. aus Israel und der Westbank, es waren Palästinenser wie auch Juden dabei.
Für mein Engagement habe ich auch früh mit Namen öffentlich eingestanden: 2011 (mit 16) war ich Pressesprecher des damaligen Schulstreiks in Duisburg.[1] 2013, direkt nach meinem Abi, habe ich einen Offenen Brief an meine Schule verfasst. Hintergrund war, dass die Schulleitung ei Buch mit geschichtsrevisionistischen Inhalten, mit Nazi-Jargon und Verunglimpfung von antifaschistischen Widerstandskämpfern verteilt hatte. Außerdem eine Anstecknadel, die sonst nur noch von Burschenschaften ausgehändigt wird und die ein Bekenntnis zum angeblichen „deutschen Osten“ symbolisiert. Ich bin damals u. a. zur Jüdischen Gemeinde, zum Netzwerk gegen Rechts und zur Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) gegangen und habe sie für sie für den Brief gewonnen.[2]
Seit Jahren schreibe ich auch für verschiedene Online- und Printmedien über Islamfeindlichkeit, Antisemitismus, Antiziganismus, Rassismus gegen Flüchtlinge, die Neonazi-Szene in NRW und zuletzt auch viel über Rassismus gegen Palästinenser.
In meinem Studium der Islamwissenschaft und Geschichte und auch privat habe ich mich immer weiter mit Palästina, dem Nahen Osten insgesamt, mit Kolonialismus und Antikolonialismus beschäftigt. Dabei war mir vor allem auch die wissenschaftliche Auseinandersetzung wichtig, die es in Deutschland allerdings einfach kaum gibt. Das heißt, ich bewege mich vor allem im internationalen Diskurs. Zentral sind dabei die Kolonialismus-, Siedlerkolonialismus- und Genozidforschung.
Ich sehe den Palästina-Konflikt entsprechend aus der Perspektive eines Gesellschaftswissenschaftlers und Historikers, was nicht heißt, dass ich keine starke Meinung vertrete. Aber zuerst war bei mir, wie gesagt, eben das Wissen, dann die Meinung, nicht umgekehrt.
Wie sehe ich also diesen Konflikt? Ohne ins Detail zu gehen oder ewig weit auszuholen und jetzt die ganze Geschichte Palästinas zu referieren, sondern auf das Wesentliche gebracht: In Palästina herrschen Kolonialismus und Apartheid. Genau wie in Südafrika bis 1994, in Namibia bis 1990, in Simbabwe bis 1980, in Angola bis 1975 und ähnlich wie in Algerien bis 1962. Der Zionismus ist eine siedlerkoloniale Bewegung: Er hat Ende des 19. Jahrhunderts angefangen, Palästina zu besiedeln und hat seinen kolonialistischen Charakter auch nie verschwiegen, bis nach dem Zweiten Weltkrieg „Kolonialismus“ selbst im Westen nicht mehr so gut ankam. 1947 hat er begonnen, Palästina schrittweise mittels Terror und ethnischer Säuberung zu erobern – und er hat bis heute nicht aufgehört. Die jüngsten Auswüchse davon sind der Genozid in Gaza, laut UNO die größte menschengemachte humanitäre Katastrophe unserer Zeit. Die Palästinenser leben, wie Südafrikaner unter der Apartheid oder schon vor ihnen die Ureinwohner Nordamerikas, in Reservaten; von einem palästinensischen Staat kann keine Rede sein. Dass der Zionismus eine Antwort auf den Antisemitismus in Europa war, macht ihn nicht weniger rassistisch und erst recht nicht richtig. Dass Israel nur entstehen konnte, weil so viele Holocaust-Überlebende nach Palästina geflohen bzw. von den USA und Großbritannien dorthin abgeschoben worden sind, legitimiert ihren exklusiven Anspruch auf das Land nicht. Auch die USA wurden von aus vor Elend, Armut und Verfolgung geflohenen Europäern gegründet. Dass diese Menschen in Europa Opfer waren, ändert nichts daran, dass sie in Amerika zu Tätern mutiert sind und die Indigenen ausgerottet haben.
Der Palästina-Konflikt ist also ein antikolonialer nationaler Befreiungskampf für Land und Demokratie, für soziale und politische Gerechtigkeit. Es gibt keinen grundsätzlichen Unterschied zum Befreiungskampf der Algerier, Angolaner, Simbabwer, Namibier oder Südafrikaner. Sie alle hatten das von der UNO immer wieder bestätigte Recht, mit allen Mitteln zu kämpfen – und sie haben es, Gott sei Dank, erfolgreich getan. Dasselbe gilt für die Palästinenser, die sich, leider, noch nicht befreit haben.
Dieser Kampf ist gerecht und laut diversen UNO-Resolutionen haben alle Staaten eigentlich die Pflicht, die Palästinenser darin zu unterstützen. Die meisten tun wenig bis gar nichts. Deutschland tut sogar das Gegenteil und unterstützt die laut IGH völkerrechtswidrige Besatzung aktiv. Dieser Kampf ist ein ungleicher Kampf: eine bis an die Zähne bewaffnete, brutale und hoch aggressive Atommacht gegen ein kleines, entrechtetes, zerstreutes und verarmtes Volk. Die Palästinenser müssen sich an das Kriegsvölkerrecht halten – und offiziell bekennen sich auch alle Fraktionen, einschließlich der Hamas, dazu. Wir wissen, dass sie das nicht immer eingehalten haben. Das kann man sachlich erklären: Die Palästinenser sind sehr allein in der Welt. Die „Internationale Gemeinschaft“ verstößt gegen ihre Pflicht, sie zu unterstützen. Sie bricht also permanent und seit Jahrzehnten das Völkerrecht. Daher sind viele Palästinenser verzweifelt und greifen zu verzweifelten Mitteln, die teilweise völkerrechtswidrig sind. Das hier festzustellen und einzuordnen ist keine Billigung.
Was ist dieser nationale Befreiungskampf nicht? Er ist nicht kompliziert. Er ist komplex. Aber das Wesentliche ist klar: Eine Kolonialbewegung hat ein Land erobert, besetzt und die einheimische Bevölkerung unterdrückt und vertrieben. Punkt. Das ist nicht komplizierter als damals in Südafrika.
Dieser Kampf ist auch kein religiöser Kampf. Es gab und gibt Juden seit Jahrtausenden in Palästina. In den letzten anderthalb Jahrtausenden sind diese Juden Araber geworden, einfach durch die Ausbreitung dieser Sprache in der Region. Viele sind auch zum Christentum und zum Islam konvertiert. So entstanden die Menschen mit ihrer Identität, die wir heute Palästinenser nennen. Palästina ist seit 1.300 Jahren muslimisch, christlich und auch jüdisch. Die Zionisten, eine europäische Kolonialbewegung, haben das Judentum für sich in Anspruch genommen, und dagegen haben sich zahlreiche Juden weltweit verwehrt und tun das bis heute. Durch diese Instrumentalisierung des Judentums wird aus dem Palästina-Konflikt aber kein religiöser Konflikt. Genauso wenig, wie wenn Muslime ihr Engagement für Palästina aus ihrer religiösen Moral ableiten. Das ist meine tiefste Überzeugung. Wären die Palästinenser alle Juden und die Zionisten alle Christen, Muslime, Atheisten oder sonst was, wäre ich natürlich trotzdem auf ihrer Seite. Denn es geht nicht um Religion, es geht um Gerechtigkeit und Menschlichkeit.
In dieser Überzeugung habe ich 2023 auch Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) mitgegründet. Unsere Grundlagen waren sehr klar: 1. Eine Ein-Staat-Lösung, worunter ich immer einen demokratischen, säkularen Staat für alle verstanden habe. 2. Der Widerstand der Palästinenser mit – wie es in verschiedenen US-Resolutionen heißt – „allen Mitteln“ ist legitim. Das heißt politisch, juristisch, zivil und auch militärisch. 3. Eine klare Ablehnung von Rassismus und jeder Form von Menschenfeindlichkeit. 4. Die Ablehnung der Gleichsetzung von Juden, Israelis und Zionisten, wie es Antisemiten und Zionisten tun. 5. Wir waren gegen jede Spaltung entlang nationaler, religiöser und sonstiger Grenzen. Das heißt, drei von fünf Punkten haben sich klar gegen Antisemitismus gerichtet; in zweien kam sogar der Begriff Antisemitismus explizit vor. Entsprechend haben wir uns auch u. a. mit jüdischen Organisationen in Deutschland und international vernetzt und gemeinsame Aktionen durchgeführt. Bei Interesse kann ich dazu gerne mehr sagen.
Es sollte bis hierher aber klar geworden sein: Mein Engagement für Palästina ist nicht zu trennen von meinem Antirassismus, Antifaschismus und Internationalismus. Ich war nie geleitet von Hass oder Vorurteilen, sondern von Moral und Menschlichkeit und von wissenschaftlicher Auseinandersetzung und ständiger Reflexion. Für mich gehören der Kampf gegen Rassismus gegen kolonisierte Völker wie die Palästinenser, gegen Geflüchtete und Migranten und gegen Juden zusammen. Wer Palästinenser unterdrückt, ermordet, entrechtet, vertreibt und entmenschlicht, kann gar nicht gegen Antisemitismus kämpfen. Er kämpft lediglich dafür, dass eine Gruppe Menschen – in diesem konkreten Fall zufällig Juden in Palästina – eine andere Menschengruppe unterdrücken kann. Umgekehrt muss der Kampf für die Rechte der Palästinenser klar zwischen Juden und Zionisten unterscheiden. Andernfalls reproduziert er die Lügen der Zionisten und der Antisemiten, er spaltet und transformiert den nationalen Befreiungskampf in einen Religions- und Kulturkampf, was er objektiv nicht ist und was das Problem auch nicht lösen kann.
Wer mich kennt, weiß, dass ich niemals gegen irgendeine Volks- oder Menschengruppe hetzen würde; dass ich Vorurteile von allen Seiten missbillige; dass ich mich immer nach allen Kräften für Verständigung und Verständnis einsetze; dass ich meine Gewissheiten ständig hinterfrage und mich immer mit Gegenmeinungen auseinandersetze; dass ich zwar auch emotional und hitzig diskutieren kann – es mir aber immer um Fakten, Verständnis und Kontextualisierung geht; dass ich mich immer gegen Ungerechtigkeit und Diskriminierung und für Zusammenhalt und Solidarität mit allen, die von Unrecht betroffen sind, engagiert habe; dass ich Menschenverachtung verabscheue und der Mensch für mich das höchste Wesen auf Erden ist; und dass ich Gewalt – selbst wenn es sich um aus meiner Sicht legitime Gegengewalt handelt – schrecklich finde und auch niemals selbst in gewalttätige Auseinandersetzungen verstrickt war.
Vorgeschichte zum 9. Oktober 2023
PSDU wurde im April/Mai 2023 gegründet. Wir haben uns ganz offiziell in einer städtischen Einrichtung vorgestellt und uns dort getroffen. Wir haben Infostände über die Geschichte, die Menschenrechtslage und den Widerstand in Palästina organisiert. Wir haben uns mit palästinensischen, pro-palästinensischen, jüdischen, Friedens- und Dialoggruppen vernetzt. Wir haben auch mit Akteuren diskutiert, mit denen wir Dissens hatten: z. B. mit Vertretern der Zweistaatenlösung oder mit Kritikern der BDS-Bewegung. Ende September, kurz vor dem 7. Oktober, haben wir einen Offenen Brief an die Ruhr-Universität Bochum initiiert, der sich gegen eine rassistische Veranstaltungsreihe, die dort stattfand, gerichtet hat. Er wurde von zahlreichen jüdischen und Friedensgruppen, Wissenschaftlern und prominenten Aktivisten unterzeichnet.[3] Unsere Aktivitäten waren also denkbar unspektakulär.
Trotzdem sind wir bereits in dieser Zeit in den Fokus der „Ruhrbarone“ geraten. Das ist ein rassistischer Online-Blog mit leider sehr hoher Reichweite. Dort schreiben u. a. BILD-Autoren, die den Schmutz, den sie bei der BILD nicht unterbringen können, eben auf diesen Blog setzen. Er ist berüchtigt für seine Hetzkampagnen und seine Cancel Culture. Er wird von Experten als islamfeindlich eingestuft und hat 2018, während eines militärischen Schlagabtauschs zwischen Israel und der Hamas, zur Vernichtung des Gazastreifens aufgerufen.[4] Meron Mendel von der Bildungsstätte Anne Frank sprach von einer „expliziten Vernichtungsphantasie“, die dieser Blog damals verbreitet hat.[5] Beim Ostermarsch 2024 hat ein solcher „Journalist“ während seiner Arbeit zwei migrantische Frauen geschlagen und wurde dafür auch angezeigt.[6] Die „Ruhrbarone“ haben uns als „Antisemiten“, als „Terror-Unterstützer“, als „Freizeit-Hamas“ usw. betitelt. Wir haben das wegen der Niveaulosigkeit und des offenen Rassismus dieses Blogs nicht ernst genommen. Das Problem war aber: Am 9.10. haben die „seriösen“ Medien einfach von ihnen abgeschrieben. Dazu komme ich noch.
Soweit zu meiner Person und zur Vorgeschichte der Demonstration am 9.10.2023. Ich hoffe, es war nicht zu ausführlich, aber ich denke, es ist für das Verständnis des Folgenden und als Kontext wichtig.
Zum 7. Oktober und den Reaktionen in Deutschland
Mir wird vorgeworfen, am 7. Oktober von der Hamas begangene Morde an israelischen Zivilisten gebilligt zu haben. Wie schon gesagt, ist dieser Vorwurf zunächst vollkommen konstruiert, denn ich habe am 9. Oktober weder das Wort „Hamas“ in den Mund genommen, noch habe ich mich zu der am 7. Oktober verübten Gewalt irgendwie wertend geäußert. Zu dieser Ebene komme ich noch.
Erstmal ist für die Bewertung dieses Vorwurfs aber wichtig, zu klären, über welche Morde wir eigentlich reden. Die Billigung einer Straftat muss logischerweise konkret sein. Straftaten, die es nicht gibt, kann man auch nicht billigen. Alles andere ist unlogisch. Die einzige Ausnahme, die ich mir vorstellen kann, wäre, wenn man einen Freibrief ausstellt. Nach dem Motto: „Jeder, der bei Aldi einbricht, tut das Richtige und handelt legitim.“ Mir wird aber eine vorgeblich konkrete Billigung vorgeworfen.
Was war und ist also über den 7.10.2023 bekannt? Was wussten wir am 9. Oktober und was wissen wir heute? Das Urteil aus der ersten Instanz argumentiert, ich hätte vom „allgemeinen Kenntnisstand“ des 9.10.2023 ausgehen müssen. Wir wussten und wissen:
Es gab ein Ausbrechen aus dem Freiluftgefängnis Gaza. Mit anderen Worten: Die illegale und Jahrzehnte bestehende Besetzung und Blockade des Gazastreifens wurde für einige Stunden durchbrochen. Und: Es wurden militärische Ziele angegriffen.[7] Das wussten wir damals. Beteiligt waren neben der Hamas auch andere islamische, linke und nationalistische Organisationen.[8] Auch das wussten wir am 9. Oktober. Außerdem – das wissen wir heute – sind zahlreiche Zivilisten aus Gaza ausgebrochen, die keinen Brigaden angehörten und von denen Gewalt an diesem ausging.[9] Und wir wussten damals bereits, dass Israels Militärregime überrascht und überrumpelt wurde und dass es in der Folge zu einem Chaos kam.
Die Bilder, die damals um die Welt gingen, waren zunächst folgende: Grenzzäune, die durchbrochen wurden; jubelnde Menschen, die auf gekaperten Panzern, den Symbolen der illegalen Besatzung, standen und ihre Palästinafahnen schwenkten; israelische Besatzungsoldaten, die am Boden lagen oder gefangengenommen wurden; ganze israelische Militärstützpunkte, die geräumt wurden. Das waren Bilder der Freude und der Hoffnung für alle, die mit den Palästinensern fühlen und auch nur ein wenig über die Lage vor Ort wissen.
Es gab auch schreckliche Bilder von Toten und Verletzten und mit viel Blut. Allerdings ohne dass man wusste, ob sie echt sind oder oder aus einem anderen Zusammenhang stammten oder was sie überhaupt genau zeigten. Es gab Bilder von schießenden Kämpfern, ohne dass man sehen konnte, auf wen oder was sie schossen, auf zivile oder auf militärische Ziele.
Dann kamen auch noch die Horrorgeschichten: 40 geköpfte Babys; ein Säugling im Backofen; eine aufgeschlitzte Schwangere; und Massenvergewaltigungen. Diese Geschichten haben sich als Propagandamärchen herausgestellt. Im Fall der Vergewaltigungen muss man sagen: Es gibt – wie so häufig bei diesem Verbrechen – keinerlei Beweise.[10] Es gibt durchaus Indizien für vereinzelte Vergewaltigungen – und denen muss nachgegangen, und wenn es Schuldige gibt, müssen sie zur Verantwortung gezogen werden. Soweit ich weiß, sind an diesem Tag zwei Kleinkinder ums Leben gekommen: Das eine durch eine Kugel, die durch eine geschlossene Tür geschossen wurde. Das andere starb in einer Paniksituation. Auch hier gilt: 1. Es handelt sich zunächst einmal um schreckliche Tragödien. Und 2. müssen konkrete Schuldige ermittelt und ggf. verurteilt werden. Bis auf die Massenvergewaltigungen waren diese Märchen am 9.10.2023 noch nicht im Umlauf.
Neben den Vergewaltigungen stellt sich bis heute die Frage nach getöteten Zivilisten – und letztlich ist das auch der Kern der Anklage gegen mich. Denn mir wird nicht allgemein „Billigung von Straftaten“ oder von „Kriegsverbrechen“, sondern „von Morden an Zivilisten“ vorgeworfen. Dabei ist vieles bis heute unklar: Wir haben die offiziellen Zahlen Israels, das Interesse hat, die Zahl der getöteten Zivilisten möglichst hoch anzusetzen. Wir haben Unklarheit darüber, wer an diesem Tag überhaupt als Zivilist und wer als Kombattant gezählt werden kann: Neben Soldaten im Dienst auch Soldaten, die offiziell nicht im Dienst waren? Bewaffnete Sicherheitsleute, Polizisten und bewaffnete Siedler? Außerdem gilt – mit Blick auf die Anzeige – zu unterscheiden zwischen Tötung und Mord: Mordmerkmale in Kriegssituationen nachzuweisen, ist zumindest sehr fraglich. Dann und vor allem haben wir eine Unklarheit, von wem an diesem Tag überhaupt welche Kriegsverbrechen begangen wurden. Die Anklage sagt einfach „Hamas“. Aber wie gesagt waren zahlreiche Brigaden an dem Aufstand beteiligt. Außerdem, wie ebenfalls erwähnt, palästinensische Zivilisten, die Rache für erfahrenes Leid geübt haben. Und schließlich haben wir Berichte und Ermittlungen, die besagen, dass an diesem Tag die israelische Armee auf eigene Zivilisten geschossen hat, und zwar mit Panzern und Hubschraubern. Wir wissen mittlerweile, dass die sog. „Hannibal-Direktive“ an diesem Tag zum Einsatz kam.[11] Sie stammt von den IDF und besagt, dass Soldaten zu töten sind, wenn diese drohen, in feindliche Gefangenschaft zu geraten. Analysten haben schnell vermutet, dass sie an diesem Tag zum Einsatz kam. Und der damalige Verteidigungsminister Galant hat es mittlerweile offiziell bestätigt.[12] Und sie wurde offenbar auch auf Zivilisten ausgeweitet. Wir wissen, dass gerade auf dem Musik-Festival, wo die meisten toten Zivilisten zu beklagen waren, aus Hubschraubern auf Fahrzeuge geschossen wurde. Und auch in Siedlungen wurden Häuser von den IDF ausgebombt.[13] Wir wissen, dass die israelische Regierung eine internationale Untersuchung zu den Geschehnissen an diesem Tag bis heute verhindert. Logisch ist, dass die israelischen Behörden dann kein Interesse an einer Untersuchung haben, wenn sie selbst für einen großen Teil oder vielleicht sogar die meisten zivilen Opfer an diesem Tag verantwortlich sind.
Eine internationale Untersuchungskommission, wie von Analysten, Menschenrechtsgruppen, der UNO und auch der Hamas gefordert, ist aber notwendig für die Aufklärung. Und erst danach könnte man in Deutschland über die konkrete Billigung konkret nachgewiesener Straftaten richterlich entscheiden.
Zur Erinnerung: Es geht darum, was der „allgemeine Kenntnisstand“ am 9. Oktober 2023 war, denn, wie das Urteil der ersten Instanz betont, ist das wichtig für die Beurteilung der Störung des öffentlichen Friedens und für den subjektiven Tatbestand, also den Vorsatz.
Die deutschen Medien haben sich seit dem 7. Oktober 2023 – und ich übertreibe hier wirklich nicht – als die am wenigsten kritischen und am schlechtesten recherchierenden Medien weltweit herausgestellt. Gerade auch israelische Medien haben in Gesamtheit sehr viel kritischer berichtet als die deutschen. Die deutschen Leitmedien haben jedes Horrormärchen der israelischen Regierung unhinterfragt verbreitet, und Richtigstellungen gab es so gut wie gar nicht. Einige Behauptungen werden sogar bis heute verbreitet – und nicht nur von Pseudo-Medien wie den „Ruhrbaronen“ oder der BILD, sondern von Tagesspiegel, ZDF und Co. Man könnte annehmen, dass die Deutschen dank dieser Propaganda-Berichterstattung das am schlechtesten informierte Volk der Welt in Sachen Palästina sind. Und für einen Teil der Menschen gilt das sicherlich. Denn 40% sagen, sie schenken den deutschen Leitmedien in Sachen Palästina großes bis sehr großes Vertrauen.[14]
Zu diesen 40% scheint auch Richter Haberland aus der ersten Instanz zu gehören. Mündlich behauptete er, der 7. Oktober sei „nichts als Mord und Totschlag“ gewesen. Und im schriftlichen Urteil spricht er von „Misshandlungen und Tötungen zahlreicher Zivilisten aus purer Mordlust“ sowie von durch die palästinensischen Kämpfer „geplünderten und niedergebrannten Häusern“ – und meint die von israelischen Panzern zerstörten Häuser. Er spricht von einem „allgemeinen Kenntnisstand“ am 9. Oktober 2023 – und meint damit offenbar den eigenen und den der deutschen Medien. Da sein Kenntnisstand noch am 10. April 2024 sehr schlecht war, spricht das Bände über den aus seiner Sicht „allgemeinen Kenntnisstand“ vom 9. Oktober 2023. Der Richter ging auch noch so weit, mir diesen „allgemeinen Kenntnisstand“ unterzujubeln. Das hat aber so wenig mit der Realität zu tun wie die Berichterstattung der deutschen Leitmedien zu Palästina. Ich habe vor dem 7. Oktober zwar regelmäßig, aber sehr begrenzt deutsche Medien konsumiert. Nach dem 7.10.2023 war Schluss damit. Einfach, weil es an Dreistigkeit und Niveaulosigkeit kaum noch zu ertragen ist. Ich verfolge internationale – arabische, US-amerikanische, israelische und sonstige – Medien. Damit habe ich die Propagandalawine, die ab dem 7. Oktober über Deutschland fegte, tatsächlich gar nicht so stark mitbekommen. Dadurch war aber auch mein Kenntnisstand am 9.10.2023 bereits offenbar besser als der des Richters am 10.4.2024. Hinzu kommt, dass man mir unterstellen müsste, ich hätte die Gräuel-Geschichten nicht nur alle gekannt, sondern vor allem auch unkritisch und unhinterfragt einfach geglaubt. Das ist selbstverständlich abwegig: Weder glaube ich einfach alles, was an Behauptungen von der israelischen Regierung verbreitet wird, noch glaube ich den deutschen Leitmedien einfach. Dass im Krieg die Wahrheit als erstes stirbt, ist zwar eine Binsenweisheit, aber nichtsdestotrotz wahr. Als politische Person, die Geschichte studiert und sich viel mit Krieg, Rassismus und Propaganda beschäftigt hat, bin ich sehr kritisch, was unbewiesene Nachrichten angeht, zumal in Kriegszeiten. Sprich: Weder am 7. noch am 9. Oktober 2023 noch später habe ich die Geschichten einfach geglaubt – und wie sich herausstellte, war meine Skepsis berechtigt.
Dass deutsche Leitmedien einseitig und falsch berichten, ist auch nicht nur meine subjektive Beobachtung. Es gibt Belege und Untersuchungen. Dazu könnte ich hier bei Interesse mehr ausführen, ich belasse es aber dabei.[15] Wichtig ist allerdings, dass die Menschen in Deutschland das sehen. Und daher war und bin ich mit meiner Skepsis nicht allein: Laut Umfragen traut ein Viertel[16] bis ein Drittel[17] der Deutschen den Leitmedien in diesem Land nicht mehr. Und in Bezug auf Palästina sind es sogar 48%, was nicht nur fast die absolute Mehrheit in diesem Land ist, sondern auch eine deutliche relative Mehrheit gegenüber denen, die diesen Medien bei diesem Thema vertrauen, den erwähnten 40%.[18] Also muss auch diesbezüglich davon ausgegangen werden, dass der Richter von einer völlig falschen Perspektive ausgeht, wenn er von sich auf andere schließt und von einem „allgemeinen Kenntnisstand“ redet, der sich auf die deutschen Leitmedien bezieht. Wenn so etwas wie öffentliche Meinung im Zusammenhang mit dem öffentlichen Frieden – den gestört zu haben, mir vorgeworfen wird – eine Rolle in der Rechtsprechung spielt, dann muss dieser Tatsache Rechnung getragen werden. Genau wie der Tatsache, dass immer mehr Menschen in diesem Land – vor allem junge Menschen und migrantische Menschen – ihr Wissen nicht aus den deutschen Leitmedien beziehen, sondern aus internationalen Medien und von Online-Medien. Und dass beispielsweise die Tagesschau die Meinung von immer weniger Menschen prägt.
Daher ein Zwischenfazit: Sowohl die Anklage als auch das Urteil aus erster Instanz basieren auf sehr fraglichen Mutmaßungen und teilweise sogar Falschdarstellungen, und zwar sowohl was die realen Geschehnisse am 7.10.2023 in Palästina angeht, als auch was den angeblichen „allgemeinen Kenntnisstand“ betrifft.
Als nächstes komme ich jetzt auf den 9.10.2023, also den Tag der angeblichen „Tat“, selbst zu sprechen.
Ablauf des 9. Oktober
Machen wir direkt noch einmal mit den Medien weiter: Ungefähr um die Mittagszeit rief meine Mutter mich an und erzählte mir, der WDR habe mehrfach berichtetet, dass eine Demo von einem „Pro-Hamas-Verein“ angemeldet worden sei. Niemand hatte sich bei uns gemeldet. Diese Zuschreibung konnte also offensichtlich nur von „Ruhrbaronen“ abgeschrieben worden sein. Damit war das Narrativ gesetzt. Bald darauf hatte ich ein telefonisches Interview mit der WAZ. Auch dazu kann ich bei Interesse mehr erzählen.
Danach habe ich mich an dem Tag mit den Berichten über die angeblich von der Hamas begangenen Verbrechen beschäftigt. Die absurdesten Märchen waren da, wie gesagt, noch gar nicht in der Welt: also die 40 geköpften Babys, der Säugling im Backofen oder die aufgeschlitzte Schwangere. Aber es gab die Berichte über angebliche Massaker und Massenvergewaltigungen. Und ich weiß noch, welche Wirkung das auf mich hatte: Zunächst einmal habe ich einfach gehofft, dass diese Berichte nur Propaganda sind. Trotzdem haben sie mich belastet: 1. Weil derartiges natürlich immer schrecklich ist, völlig egal, wer es begeht und wem es passiert. Und es bliebe auch schrecklich, wenn sich herausstellen sollte, dass die israelische Armee für alle toten Zivilisten verantwortlich wäre. 2. Weil, wenn so etwas von Leuten begangen wird, die moralisch und politisch eigentlich im Recht sind, sie damit ihre eigene Position selbst untergraben. Und 3. weil ich Angst hatte, dass böswillige oder auch einfach naive und uninformierte Personen mir andichten würden, ich würde solche Kriegsverbrechen gutheißen. Tatsächlich war mir den ganzen Nachmittag bis zur Demo kotzübel. Und wer die Videos und Bilder von dem Tag von mir sieht, dürfte das erkennen: Ich bin da bleich, habe dunkle Augenringe und total fahrig – ich stand unter extremem Druck.
Gleichzeitig musste ich mich um die Demo kümmern: Ich habe viel mit M. K. telefoniert, der zuständigen Frau von der Polizei. Sie hat mich mehrfach vertröstet und – ich sage mal ganz vorsichtig – mich an der Nase herumgeführt: Bei Auflagen ist sie ausgewichen und hat mich angeflunkert; auf meine mehrfache Bitte nach einem Kooperationsgespräch erklärte sie, dass wir das ja bereits geführt hätten – mir war nicht klar, dass solche Gespräche nicht am Telefon geführt werden.
Zur Demo selbst: Es waren zahlreiche Medien vor Ort, anfangs mehr als Teilnehmer. Ich habe all diesen Medien ein mehrminütiges Interview gegeben, von dem kaum etwas in der Presse gelandet ist. Diese Medien haben es nicht einmal geschafft, mein Alter richtig wiederzugeben, obwohl ich es mehrfach gesagt habe. Studio47 hat fälschlich und ohne Beleg behauptet, PSDU verstehe sich als Teil von Samidoun.[19] Die offenbar „schlimmsten Aussagen“ von mir wurden damals von den Medien herausgepickt und wurden ausgestrahlt. 1. Ich habe gesagt, dass Israel für die Gewalt verantwortlich ist.[20] 2. Ich habe gesagt, dass wir leider immer nur in solchen Situationen der Eskalation auf die Lage in Palästina aufmerksam machen können.[21] Hätte ich irgendwas gesagt, was diese Medien gegen mich hätten verwenden können, hätten sie es getan. Das beweist aus meiner Sicht, dass ich nichts Verwerfliches oder gar Strafbares gesagt habe.
Die Auflagen zur Demo kamen etwa eine 3/4 Stunde vor Beginn per Mail, da war ich war schon unterwegs, weil ich ja eine Viertelstunde vor Beginn vor Ort sein musste. Der Einsatzleiter war verwirrt, als ich sagte, ich hätte schon ein Kooperationsgespräch gehabt – da habe ich gemerkt, dass M. K. mich angelogen hatte. Ich habe die Auflagen dann vor Ort bekommen. Ich verlas einen Teil davon: Es gibt da meistens fett gedruckte Absätze, die man verlesen muss, und ganz viel „Kleingedrucktes“, als Begründung, wo aber manchmal auch Verbote drinstehen. Die Auflagen waren im Wesentlichen nur zwei Stück: 1. Es dürfe nicht zu Gewalt oder Hass aufgerufen und das sog. „Existenzrecht Israels“ nicht infrage gestellt werden. 2. Die Fahnen durften wegen der Oberleitung nicht höher als 3,5 Meter gehalten werden. Die Demo zog los, da begannen erste Sprechchöre „From the River to the Sea Palestine will be free“ anzustimmen. Weil ich wusste, dass diese Parole manchmal kriminalisiert wurde, habe ich sofort in Panik die Auflagen durchsucht, weil ich nicht wusste, ob die Parole verboten. Wenn, hätte ich sie ja unterbinden müssen. Das Ergebnis war: Die Parole war nicht verboten! Es gab gar keine verbotenen Parolen. Und auch die Polizei sprach mich weder much wegen Parolen an noch forderte sie die Demo auf, sie nicht weiter zu rufen. Ob ich sie danach selber auch angestimmt oder gerufen habe, weiß ich nicht mehr. Ich kann mich aber nicht daran erinnern, dass ich es getan habe. Hätte ich es getan, dann in dem Wissen, dass sie nicht verboten waren. Und Fakt ist: Sie wurden erstmals von anderen als mir angestimmt.
Zur Stimmung der Demo, die ja auch wichtig ist für die Einschätzung: Ich selbst war, wie gesagt, sehr angespannt, aber während der Interviews sehr sachlich. Andere Teilnehmer, die interviewt wurden, sagten u. a. Folgendes: Dass sie das Töten von Zivilisten bzw. von Frauen und Kindern klar verurteilen oder dass sie „Gewalt, egal in welcher Form“, ablehnen.[22] Andere betonten das Recht auf Widerstand nach Völkerrecht. Auch erklärten Leute, dass sie für freies Palästina seien, in dem alle Völker gleichberechtigt zusammen leben. Teilnehmer trugen Schilder u. a. mit folgenden Aufschriften: „support peace not war“ oder „Beendet die Blockade! Stoppt die Besatzung!“ Die Parolen, die gerufen wurden, lauteten: „Freiheit für Palästina“, „Viva Palestina“, „Free free Gaza“, „Eins, zwei, drei lasst Palästina frei“, „Hoch die internationale Solidarität“, „One Solution Revolution“ und „From the River to the Sea Palestine will be free“. Das kann man alles auf verschiedenen Videos nachschauen. Als einmal „Allahu Akbar“ gerufen wurde, haben alle Medien wie verrückt draufgehalten: Arabisch, islamisch, gefährlich! Das waren offensichtlich die Bilder, die sie wollten.
Am Ende der Demo-Route stand eine Gegenkundgebung mit Israel-Fahnen. Viele auf unserer Demo waren empört, aber es kam zu keinerlei Vorfällen. Auch wenn einige Medien fälschlicherweise behaupteten, es sei zu Angriffen gekommen und viele sagten, es sei „fast eskaliert“. Ich und andere haben die Teilnehmer aufgefordert, sich nicht provozieren zu lassen und die Gegenkundgebung zu ignorieren. Auch das ist auf zahlreichen Videos zu sehen. Nach der Demo habe ich mit dem Einsatzleiter gesprochen: Ich sagte ihm, es wäre besser gewesen, mir vorher Bescheid zu sagen, dass dort direkt eine Gegenkundgebung stand. Dann hätte ich die Leute vorbereiten können. Er sagte, man hätte es mir „aus taktischen Gründen“ nicht gesagt. Ich vermute, die Taktik an diesem Abend bestand darin, Bilder zu provozieren. Die meisten Medien haben diese Bilder auch dankbar aufgegriffen und aufgebauscht.
Tatsächlich kam es zu einer Auseinandersetzung, in die aber die Medien selbst direkt verwickelt waren: Eine Reporterin von Springer-Presse provozierte und demonstrierte ihre rassistische Verachtung für die Menschen um sie herum ganz offen. Beispielsweise warf sie Kindern, die das Peace-Zeichen machten, live im Fernsehen vor, sie zeigten das „Hamas-Zeichen“.[23] Sie hatte sogar Bodyguards dabei, was schon einiges aussagt. Das waren Riesentiere, die aggressiv auftraten und mit einem Demonstranten aneinandergerieten. Diese Reporterin hetzte danach die Polizei auf den Demonstranten, die ihn unnötig brutal und von hinten festnahm. Als die Leute daraufhin verständlicherweise empört auf die Polizei einschrieen, habe ich erneut deeskaliert, was ebenfalls auf Videos zu sehen ist. Nach Beendigung der Demo hat mich ein zwei Meter großer, völlig erboster ZDF-Reporter angeschrien, dass ich ja nur Lügen verbreiten würde. Ein anderer Journalist hat mich gefragt, wieso ich als Nicht-Palästinenser solche Demos machen würde. Meine Antwort war, dass mein Denken so national beschränkt nicht funktioniert und ich keine Grundlage sehe, mit ihm zu sprechen.
Auch die Polizei verhielt sich an diesem Abend unkooperativ bis teilweise aggressiv: Der Einsatzleiter drohte mir mehrfach wegen Kleinigkeiten mit der Auflösung der Demo, wenn ich nicht dieses oder jenes täte. Wie gesagt, wurde mir „aus taktischen Gründen“ nichts von der Gegendemo gesagt. Als ich die Leute mit dem Rücken zur Polizei beruhigen wollte, wurde ich von hinten von einem Polizisten in die Menge gestoßen. Beim Abschlussgespräch betonte ich, dass das die erste von mir geleitete Demo war, woraufhin der Einsatzleiter mir barsch vorwarf, zu lügen. Der Punkt war aber, dass ich bislang nur Kundgebungen angemeldet hatte, noch nie aber eine Laufdemo. Allerdings sagte er mir auch, es sei ja alles friedlich und weitgehend okay verlaufen, nur eben etwas chaotisch. Es habe zwei Anzeigen gegeben – und da zwei Leute festgenommen worden waren, ging ich davon aus, dass ich nicht gemeint war. Und er sagte auch nicht, dass ich angezeigt worden sei.
Zusammengefasst: Die Demo war emotional und von den Teilnehmern her stark durchmischt: Es waren sowohl eindeutig linkspolitische als auch „normale“ Menschen dort. Es gab keinerlei Gewaltverherrlichung oder Billigung von Kriegsverbrechen, von niemandem. Im Gegenteil: Die Demo verlief sehr friedlich, trotz der eskalativen Strategie der Polizei und der Provokationen und Anfeindungen von Teilen der Presse. Als friedliche Demonstranten, die ihr Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wahrgenommen haben, waren wir mit den geballten Vorurteilen der Presse und der Gegendemonstranten und dem sehr problematischen Verhalten der Polizei konfrontiert. Angesichts all dieser Umstände war die Demo – im Rückblick anderthalb Jahre später betrachtet – ein wirklich großartiges Zeichen moralischer Überlegenheit.
Das Urteil der ersten Instanz deutet an, dass unter der in Hochfeld lebenden muslimischen Bevölkerung viele seien, die Angriffe auf israelische Zivilisten gutheißen würden. Das ist nicht nur extrem spekulativ und wird durch die von mir zitierten Aussagen widerlegt. Es ist vor allem und in erster Linie ein Ausdruck der Vorurteile des Richters. Und dass die Demo-Teilnehmer aus den mir vorgeworfenen Parolen eine Billigung von Kriegsverbrechen herausgelesen hätten, entspringt ebenfalls einzig und allein der Fantasie des Richters.
Zu meinem Verhalten an diesem Abend: Ich habe mich trotz großen Drucks, Anspannung, Anfeindungen und unkooperativem Verhalten der Polizei allen – der Polizei, den Medien, den Mit- und den Gegendemonstranten – gegenüber kooperativ, deeskalierend und nachsichtig verhalten.
Zu den Parolen: Wie gesagt, erinnere ich mich nicht, dass ich „From the River to the Sea“ angestimmt oder auch nur gerufen zu habe. Ich weiß, dass es direkt zu Anfang von anderen skandiert wurde. Zu Yalla Intifada: Die Situation war die, dass ich am Ende der Demo eine spontane Rede gehalten habe. Auf meinen Appell hin, dass wir uns alle als Bewegung organisieren müssen, dass wir die Stimme der Palästinenser sein müssen, dass die Palästinenser eine weltweite Bewegung für ihre Rechte brauchen, dass man sich informieren müsse etc., riefen die Demonstranten: „Von Duisburg bis nach Gaza Yalla Intifada!“ Es wurde also nicht von mir angestimmt. Mehr noch: Es ist ein weiterer Beweis über die Stimmung und das Bewusstsein unter den Demonstranten: Ich habe gesagt: Wir müssen eine lautstarke Bewegung werden. Ihre Antwort war: „Yalla Intifada!“ Sie haben also „Intifada“ offensichtlich als eine weltweite Protestbewegung verstanden.
Noch zwei Punkte zur Zeit unmittelbar nach dem 9.10.: Die Reaktionen Israels wurden immer brutaler und spätestens am Ende derselben Woche hatte die israelische Regierung für alle, die Augen im Kopf haben, klar erkennbar erklärt, dass sie einen Völkermord begehen werde. Ich habe nicht nur gemeinsam mit anderen viele Demos besucht und unterstützt. Ich habe nochmal ein letztes ZDF-Interview gegeben und meinen guten Willen damit bewiesen. Von etwa fünf Minuten Interview sind ganz fünf Sekunden aus dem Zusammenhang gerissen und als Gag in der Heute Show ausgestrahlt worden. Wieder eine Sternstunde der deutschen „Qualitätsmedien“. T-Online veröffentlichte in derselben Zeit einen Bericht, in dem es um Samidoun ging.[24] Ich als Person kam in diesem Artikel gar nicht vor. Aber ein Foto von mir mit meinem Vor- und Nachnamen und der Beschreibung „Hamas-Unterstützer“ wurde dort abgedruckt. Eine Abmahnung meiner Anwältin hat die Sache geklärt. Aber es zeigt, wie die massive Medien-Hetze gegen unsere Bewegung und gegen mich als Person damals anlief.
Zu den Parolen
Wie bereits gesagt: Ich habe keine der Parolen angestimmt, was nicht heißt, dass ich sie nicht richtig finde oder dass ich sie nicht rufen würde bzw. schon gerufen habe. In der ersten Instanz war mir die Frage, ob ich sie angestimmt habe, egal. Für mich zählte: das Anstimmen dieser Parolen ist nicht strafbar und es war auch am 9.10.2023 nicht strafbar. Bei dieser Überzeugung bleibe ich. Aber das Urteil in erster Instanz und der erschreckende Zustand der Meinungsfreiheit und der Rechtsstaatlichkeit, wie wir es in den letzten anderthalb Jahren erlebt haben, hat der Frage nach dem objektiven Tatsachenbestand mehr Gewicht verliehen. Daher nochmal: Ich bestreite, die Parolen am 9.10.2023 angestimmt zu haben. Trotz meiner Überzeugung, dass ich es hätte machen dürfen.
Letzteres ergibt sich aus ihrer Bedeutung. Die habe ich bereits in der ersten Instanz ausführlich dargelegt und wiederhole es hier daher nur in gekürzter Form.
Intifada kommt vom Arabischen für „Abschütteln“ und bezieht sich auf einen unerträglichen Zustand. Der Begriff wurde durch die beiden Volksaufstände der Palästinenser 1987 und 2000 geprägt. Ziel war in beiden Fällen das Abschütteln der völkerrechtswidrigen Besatzung und Kolonisierung primär der Westbank und des Gazastreifens. Die Erste Intifada war komplett zivil und ohne militärische Mittel. Gleichzeitig war sie mit tiefgreifenden sozialen und quasi basisdemokratischen Reformen verbunden. In Anlehnung an diese Intifadas der Palästinenser wurden auch die Volksaufstände des „Arabischen Frühlings“ 2011 als Intifada bezeichnet. Außerdem rufen Aktivisten seit Jahren zur „globalen Intifada“ auf, womit sie weltweiten Protest und Aktivismus für die Rechte der Palästinenser meinen. Obwohl ich das alles in der ersten Instanz ausführlich erläutert habe, steht im Urteil ausschließlich Folgendes: „die Palästinenser nennen ihre Aufstände gegen die israelische Besatzung „Intifada““. Das ist einfach platt und beweist, dass der Richter sich nicht mit der Komplexität des Begriffs und der Intifadas als gesellschaftliche und historische Ereignisse beschäftigt hat.
„Yalla“ wertet Richter Haberland zudem in diesem Zusammenhang als „Ausruf der Freude“, um daraus wiederum eine Freude über Kriegsverbrechen und damit eine Billigung von Straftaten zu konstruieren. Ein weiterer Beweis für die Oberflächlichkeit seiner „Auseinandersetzung“. Wenn man „Yalla“ googelt, kommt tatsächlich u. a. die Erklärung, es könne sich um einen Freudenausruf handeln. Das ist aber kontextabhängig. Wenn jemand beim Tanzen „Yalla“ ruft, ist es offensichtlich ein freudiger Ausruf. Wenn man gestresst ist, weil man zu spät kommt und andere mit „Yalla“ auffordert, endlich aufzubrechen, wohl kaum. „Yalla“ bedeutet nicht mehr und nicht weniger als: „Auf geht’s“, Englisch: „Let’s go!“ „Yalla Intifada“ ist ein Drängen, endlich das Leid der Palästinenser zu beenden. Das hat mit Freude nichts zu tun.
„From the River to the Sea Palestine will be free“ – auch hierzu halte ich mich kurz: Die Geschichte und die verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten dürften mittlerweile bekannt sein. Ich verweise hier nur auf das sehr gute und fundierte Urteil des Landgerichts Mannheim vom Mai 2024.[25] Und ich erkläre hier nur noch einmal, wie ich es verstehe, wenn ich es rufe: Im Sinne einer demokratischen, säkularen Ein-Staat-Lösung mit gleichen Rechten für alle Einwohner.
Mir ist wirklich schleierhaft, wie eine Parole, die zu einer weltweiten Protestbewegung aufruft, Kriegsverbrechen billigen soll. Dasselbe gilt für eine Parole, die die Vision eines freien, demokratischen und friedlichen Landes ausdrückt. Dass die Demo-Teilnehmer an diesem Abend die Parolen genauso verstanden haben, liegt nach meinen Ausführungen über die Interviews, über die Schilder, die Parolen und die Situation, in der „Yalla Intifada“ als Reaktion auf meinen Aufruf zur weltweiten Bewegung angestimmt wurde, nahe.
Wissen um „Strafbarkeit“
Es sollte klar geworden sein, dass ich gar nicht auf die Idee kommen konnte, dass mir oder anderen diese Parolen als „Billigung von Straftaten“ oder ähnlichem ausgelegt werden könnten. Zumal, wie gesagt, sie an dem Tag nicht einmal per Auflage verboten waren und mir die Polizei auch während der Demo nicht mitgeteilt hat, dass diese Parolen zu unterlassen seien.
Aber es gibt noch einen anderen Kontext: Ich kannte nämlich am 9.10.2023 Meinungsäußerungen zum Thema Palästina, die sehr viel eher als Billigung von Straftaten zu werten sind als die beiden Parolen. Und diese hatten keinerlei Konsequenzen. Das Gericht kennt diese Beispiele, mein Anwalt zitiert sie in den Beweisanträgen. Daher nenne ich hier nur zwei Beispiele:[26] Das erste ist der bereits erwähnte Aufruf zur Vernichtung des Gazastreifens durch die „Ruhrbarone“ 2018. Das zweite Beispiel stammt vom 8. Oktober 2023. Damals schrieb Richard Schneider, ehemaliger Leiter des ARD-Fernsehstudios in Tel Aviv, im Spiegel:
„Israel wird zurückschlagen, und es hat alles Recht dazu. Auch dabei wird es schreckliche Vorfälle geben, tote palästinensische Kinder und Mütter. Der israelische Staat wird diesen Angriff auf das eigene Territorium mit äußerster Härte beantworten, allein schon um ähnliche Attacken in Zukunft zu verhindern. Dann werden die Klagen aus dem Westen kommen, die Vorwürfe und die Rufe nach Mäßigung, auch von denen, die Israel jetzt ihre Solidarität bekunden. Diejenigen, die dann rufen (also nach Mäßigung, L. W.), sollten sich überlegen, wer diesen Krieg begonnen hat. Sie sollten sich an die Bilder aus diesen Tagen erinnern. Und sie sollten sich klarmachen, was es heißt, wenn eine reguläre Armee einen Krieg gegen eine terroristische Organisation führen muss.“
Weiter unten: „Eins aber ist klar: Für die Toten, die es schon gibt, und die, die es noch geben wird, ist die Hamas verantwortlich.“[27]
Das war ein Freibrief für den Genozid, den wir seit mittlerweile anderthalb Jahren erleben. Herr Schneider hat damit 16.000 direkte Kindstötungen vorweg legitimiert. Und zwar mit deutlich höherer Reichweite, als ich sie je hatte: Am 8.10.2023 erschien dieser Artikel im Spiegel, am 9. Oktober wurde er, weil man ihn offenbar so toll fand, vom Manager Magazin übernommen. Allein der Spiegel hat eine Auflage von 670.000. In meinem Fall ist die Rede von 70 Zuhörern am 9. Oktober.[28]
Ich weiß, dass es keine Gleichheit im Unrecht gibt. Aber logisch gibt es nur zwei Möglichkeiten: 1. Der deutsche Rechtsstaat funktioniert, und weder Herr Schneider noch die „Ruhrbarone“ haben etwas Strafbares getan, indem sie ihre Vernichtungsfantasien bzw. ihren Freibrief für den Völkermord öffentlich verbreitet haben. Dann habe ich offensichtlich erst recht nichts Strafbares getan, denn ich habe nicht einmal annähernd etwas Ähnliches geäußert. Oder im Fall der beiden handelt es sich aufgrund der sehr expliziten Rechtfertigungen bzw. Verherrlichungen von Tod und Vernichtung um die Billigung von bzw. den Aufruf zu Kriegsverbrechen. Dann hat der Rechtsstaat bei ihnen erstaunlicherweise versagt, während er mich mit umso mehr Vehemenz verfolgt. Und das, obwohl ich keinerlei explizite Rechtfertigung oder gar Verherrlichung von Tod und Vernichtung geäußert habe, sondern dies angeblich – ganz mysteriös – in codierter Form getan haben soll.
Ich bin von Ersterem ausgegangen: Nämlich, dass sogar derart widerwärtige öffentliche Äußerungen nicht strafrechtlich relevant, sondern von der Meinungsäußerung gedeckt sind. Vielleicht war das naiv. Dann spricht aber auch das nicht gegen mich, sondern es wäre ein weiterer Beweis für die Einseitigkeit der deutschen Repressionsbehörden, die nicht nur auf dem rechten Auge blind sind, sondern eben auch auf der pro-israelischen, während sie mit Härte und Fanatismus gegen alles Pro-Palästinensische vorgehen.
Die Verurteilung in erster Instanz
Ich habe bereits immer wieder Bezug genommen auf das Urteil der ersten Instanz und herausgestellt, dass es von falschen Annahmen und Vorurteilen ausgeht. Ich will hier aber abschließend noch auf ein paar weitere Punkte dieses Urteils eingehen.
Zunächst sticht die Einseitigkeit der Ausführungen im Urteil ins Auge: Die Grausamkeiten des 7.10. 2023 werden ausführlich – und wie beschrieben auch verzerrt – dargestellt. Das Leid der Palästinenser kommt dagegen mit keiner Silbe vor, genauso wie die Völkerrechtswidrigkeit der Besatzung. Nur an einer Stelle ist von einer „Gewaltspirale“ die Rede, doch die Aufzählung beginnt mit „Terroranschlägen“ und „Raketenangriffen“ der Palästinenser, auf die dann „Vergeltungsaktionen, Sanktionen usw.“ Israels folgen. Die parteiliche Voreingenommenheit und/oder völlige Unkenntnis vonseiten des Richters wird dabei wieder einmal offensichtlich. Er benennt nicht, dass die Gewalt historisch zuerst von zionistischer Seite ausging. Er nimmt nicht einmal Begriffe wie „völkerrechtswidrig“, „Blockade“, „Bombardierungen“ oder „illegale Besiedlung“ in den Mund. Von „ethnischer Säuberung“, „Apartheid“, „Aushungern“ und „Völkermord“ ganz zu schweigen. Und das, obwohl Israel am 10.4.2024 bereits vor dem IGH wegen Völkermords angeklagt war und obwohl Deutschland ebenfalls bereits auf der Anklagebank des IGH saß, weil es bei diesem Völkermord assistiert. Der Richter sprach über „Kontext“ und warf mir sogar vor, nicht zu kontextualisieren. Er selbst lässt aber jeden Kontext außer Acht und jedes Hintergrundwissen vermissen.
Sehr bemerkenswert ist auch, dass Richter Haberland während der Verhandlung betont hat, es gehe ihm nicht um die Parolen selbst, nicht um deren Inhalt und Bedeutung. Er hat sich sogar dazu verstiegen, zu behaupten, wenn ich sie am damaligen 10. April 2024 gerufen hätte, dass ich dann nicht vor Gericht landen würde. Das war eine sehr steile These angesichts der Tatsache, dass „From the River to the Sea“ bis heute vom Bundesinnenministerium kriminalisiert wird und dass die Polizei in allen Bundesländern außer Hessen diese Parole weiterhin verfolgt. In Duisburg gilt dasselbe für „Yalla Intifada“. Und sogar an diesem Tag des Gerichtsprozesses fand eine Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude statt, und beide Parolen waren per Auflage verboten, wie Sie wissen.
Stattdessen hat er mit dem „engen zeitlichen Zusammenhang“ argumentiert, einem Konstrukt der Staatsanwaltschaft, das meines Wissens in meinem Fall erstmals im Strafrecht zur Geltung kam. Mit anderen Worten: Es wurde extra für mich erfunden. Auf meine Frage damals, ob – wenn es nicht auf die Parolen ankäme – ich dann eigentlich gar nichts Pro-Palästinensisches an diesem Tag hätte rufen dürfen, bestätigte er dies mit Kopfnicken. Das alles hat es nicht nur nicht ins schriftliche Urteil geschafft. Im Gegenteil wird das schriftliche Urteil plötzlich doch mit dem Inhalt der Parolen begründet. Und das, wie ich bereits dargelegt habe, auf die sehr platte Art: „Intifada“ ist einfach „Aufstand“ und „Yalla“ ein Ausruf der Freude – in der Fantasie des Richters auch noch über Kriegsverbrechen.
Ebenfalls bemerkenswert ist folgender Satz aus dem Urteil: „Eine kritische Auseinandersetzung mit den Umständen des Angriffs auf die israelische Zivilbevölkerung enthielt der Redebeitrag des Angeklagten nicht.“ Weiter unten gibt er allerdings zu, dass der Inhalt der Rede gar nicht bekannt ist. Aber, so heißt es, er hält es „für ausgeschlossen“, dass ich etwas gesagt hätte, das eine Billigung von Terror relativiert hätte. Es geht also mal wieder um eine Glaubensfrage. Mein Anwalt hat damals angemerkt, wenn überhaupt, sei es nur möglich, mir anhand der Parolen eine Billigung von Morden anzulasten, wenn die zuvor gehaltene Rede etwas hergäbe, das irgendeinen Bezug zwischen den Parolen und Verbrechen oder Gewalt herstelle. Der Richter drehte das Ganze einfach um: Ich hätte etwas Relativierendes sagen müssen, damit es keine Billigung ist. Und er glaubt ganz einfach nicht, dass ich das getan habe. Diese Logik folgt dem Prinzip: im Zweifel gegen den Angeklagten. Das dreht die Beweislast um. Er geht nicht von der bestmöglichen Auslegung, sondern von der schlechtesten aus.
Besonders absurd und für mich persönlich beleidigend wird es, wenn der Richter unterstellt, die beiden mir angelasteten Parolen seien geeignet, „Morde, Tötungen oder Geiselnahmen“ „gegen Unterstützer Israels“ in Deutschland zu begünstigen. Damit wirft er mir nicht mehr nur Billigung, sondern indirekt sogar den Aufruf zu Straf- und Gewalttaten vor. Kombiniert mit Ausführungen über die muslimische Bevölkerung in Hochfeld ergibt das zudem ein erneutes Zeugnis seiner massiven Vorurteile.
Schließlich wies der Richter auch den Vorwurf meinerseits zurück, das Verfahren sei politisch motiviert. Überhaupt negierte er den politischen Charakter der anti-palästinensischen Repression in Deutschland wie auch die Signalwirkung seines Urteils gegen mich. Damit stellte er sich vermutlich naiver als er war. Als ich verurteilt wurde, lag das Verbot von PSDU bereits in der Schublade des NRW-Innenministeriums. Mit meiner öffentlichkeitswirksamen Verurteilung wurde medial und juristisch der Boden für die Vollziehung dieses auf Unterstellungen basierenden Verbots und für die – teilweise auf offenen Lügen basierenden – Hausdurchsuchungen bereitet. Die Leitmedien spielten und spielen dieses Spiel mit: Die „Ruhrbarone“ titelten nach meiner nicht rechtskräftigen Verurteilung: „Antisemitenprozess in Duisburg: Leon Wystrychowski ist schuldig!“ Der Autor – Thomas Meiser – nannte mich beim öffentlichen Bewerben dieses Artikels einen „Hamasfreak“. Mit dem Antisemitismus-Vorwurf hat er zudem einen Aspekt eingebracht, der eigentlich gar keine Rolle im Verfahren spielte: Niemand hat mir Antisemitismus vorgeworfen – weder der Richter noch die Staatsanwaltschaft. U. a. deshalb prüfe ich derzeit rechtliche Schritte gegen diesen verleumderischen Hetzartikel. Aber auch die Duisburger Staatsanwaltschaft spielt dieses schmutzige Spiel mit: In einem WAZ-Artikel vom 26.2.2025 wurde mir vom Sprecher der Duisburger Staatsanwaltschaft, Nils Wille, ebenfalls Antisemitismus vorgeworfen. Wille war sich dessen bewusst, dass mein Fall in der Berufung ist. Ich werte diesen Vorstoß daher als öffentliche Vorverurteilung durch die Duisburger Staatsanwaltschaft, und das ich noch in der auflagenstärksten Regionalzeitung. Das Urteil gegen mich wurde zudem auch in Berlin in einem erstinstanzlichen Urteil kopiert.[29] Mit dem Willkür-Konstrukt des „engen zeitlichen Zusammenhangs“ wurde also ein Präzedenzfall geschaffen.
Zusammenfassung
Die Anklage, Morde an israelischen Zivilisten durch die Hamas gebilligt zu haben, geht von verschiedenen Unterstellungen und zweifelhaften Annahmen aus:
1. Der Annahme, dass die Hamas, und nicht jemand anderes, am 7.10.23 zweifelsfrei zahlreiche Tötungen an Zivilisten durchgeführt hat, die noch dazu Mordmerkmale aufweisen;
2. der Annahme, dass ich subjektiv solche Kriegsverbrechen sowohl im Allgemeinen als auch im Konkreten billigen würde;
3. der Annahme, dass ich diese Billigung, quasi codiert, durch die Parolen „Yalla Intifada“ und „From the River to the Sea Palestine will be free“ ausdrücken wollte;
4. der Annahme, dass ich diese Parolen tatsächlich angestimmt hätte;
5. der Annahme, dass diese von mir ausgedrückte codierte Billigung von den Umstehenden als eine solche Billigung wahrgenommen, also decodiert wurde;
6. dass diese vermeintliche codierte Billigung dadurch, dass sie von den Umstehenden als solche wahrgenommen wurde, geeignet war, den öffentlichen Frieden in Deutschland zu stören.
Das sind sehr viele aneinandergereihte Spekulationen, und jede einzelne ist für sich genommen schon extrem zweifelhaft, wie ich dargelegt habe. Alles in allem handelt es sich um ein Kartenhaus, das in sich zusammenbricht, sobald eine dieser Annahmen auch nur wackelt. Da ich weiß, dass die Annahmen 2, 3 und 4 falsch sind, dass ich keine Kriegsverbrechen gebilligt, dies auch in keiner Weise zum Ausdruck gebracht und auch die Parolen nicht angestimmt habe, bleibt für mich von diesem Kartenhaus, also der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, nichts übrig als ein Haufen Papier.
Schluss-Plädoyer (21.5.2025)
Ich denke, die Beweislage ist klar: Es gibt keinerlei Beleg, dass ich auf der Demo eine der beiden Parolen angestimmt habe. Im Gegenteil: Das von meinem Anwalt und mir eingebrachte Video der „Ruhrbarone“ – das die Polizei interessanterweise nicht zu ermitteln in der Lage war – beweist, dass ich „Von Duisburg bis nach Gaza Yalla Intifada“ am Ende meiner Abschlussrede nicht angestimmt habe. Und es widerlegt damit die Aussage des Zeugen, des Staatsschutz-Beamten H. Es beweist aber noch mehr: Nämlich dass der Inhalt meiner Rede weder aggressiv noch gewaltverherrlichend war, sondern dass ich zu friedlichem Protest und organisiertem Handeln aufgerufen habe. Das sind Formen demokratischer Einmischung, die durch die Grundrechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit gedeckt sind. Und auch das widerspricht den Behauptungen im Fall beider Polizisten, die nichts über meine Rede sagen konnten, außer dass sie angeblich „aufgeheizt“ war und es, „wie immer“, um „Widerstand“ ging.
Selbst die von Polizei ermittelten Beweise stützen meine Version: In dem gescreenshotteten Twitter-Post steht nämlich: „Der Sprecher von “Palästina Solidarität Duisburg” stimmt ein“, nicht „stimmt an“. Die deutsche Polizei braucht also offenbar eher Deutschkurse für Muttersprachler anstatt immer mehr Befugnisse. Und solche Kurse wären sicherlich eine bessere Investition, als Millionen an Steuergeldern für Repression, Schikane und sinnlose Strafprozesse zu verprassen.
Selbst wenn ich die beiden Parolen angestimmt hätte, wäre das nicht strafbar gewesen. Dass ich damit wissentlich oder fahrlässig Kriegsverbrechen gebilligt haben soll, ist ein völlig abstruser Vorwurf. Ich hätte jedes Recht gehabt, diese beiden Parolen an diesem Abend – wie auch jedem anderen Tag – zu rufen.
Jeder, der Augen im Kopf hat, sieht, was in diesem Land gerade passiert: Deutschland ist wieder einmal aktiv an einem Völkermord beteiligt und steht dafür richtigerweise vor dem Internationalen Gerichtshof unter Anklage. Es gibt seit anderthalb Jahren Massendemonstrationen gegen diese Komplizenschaft: Zehntausende, vielleicht Hunderttausende Menschen, Bürger dieses Landes, sind nicht einverstanden mit dem außenpolitischen Kurs der alten wie auch der neuen Bundesregierung und protestieren aktiv dagegen. Sie vertreten damit – je nach Umfrage – 60[30] bis 80%[31] der Deutschen, die Israels Vorgehen in Gaza und die deutschen Waffenlieferungen an Israel ablehnen. Diese Proteste sollen mit Polizeigewalt, medialer Hetze, Anzeigen und mittlerweile auch mit Abschiebungen zerschlagen werden. Allein in Berlin gibt es mehr als 5.000 Strafverfahren wegen Palästina-Solidarität.[32] Die massive Polizeigewalt gegen die Anti-Genozid-Bewegung in diesem Land hat auch zur enthemmten Gewalt durch Israel-Fans geführt, die wissen, dass ihre Beleidigungen, Drohungen und Gewalttaten von der sog. „Staatsräson“ gedeckt sind. Man kann – ohne Übertreibung – von einem politischen Staatsterror gegen die Palästinenser und ihre Alliierten in diesem Land reden. Diese anti-palästinensische Kampagne wirkt sich auch gesamtgesellschaftlich aus: Meinungs-, Versammlungs-, Vereinigungs-, Kunst-, Wissenschafts- und Forschungsfreiheit werden gerade massivst angegriffen.
Der Prozess gegen mich ist Teil dieser Angriffe: Aus meinen Ausführungen zur Demo am 9.10.2023 sollte hervorgegangen sein, dass es der Polizei an diesem Tag darum ging, Bilder zu provozieren. Ich bin überzeugt: Weil die Demo so friedlich blieb, wurde die Anzeige gegen mich mit aus der Luft gegriffenen Vorwürfen forciert. Außerdem – auch das habe ich bereits ausgeführt – ging es um die Kriminalisierung von Palästina Solidarität Duisburg (PSDU). Das Skandalöse Urteil aus der ersten Instanz hat öffentlichkeitswirksam die Grundlage für das Verbot von PSDU gelegt.
Nach einem möglichen Freispruch heute, wird der Kampf noch lange nicht zu Ende sein: Ich werde vermutlich Monate oder vielleicht Jahre kämpfen müssen – ich habe da bislang noch keinerlei Erfahrung –, um gegen die Medien-Hetze gegen meine Person presserechtlich vorzugehen. Ob mein Ruf so weit zu retten ist, dass ich, wie ich es eigentlich vor hatte, im akademischen Bereich in Deutschland jemals noch Fuß fassen werde, ist sehr zweifelhaft. Und: Es wird weitere Jahre brauchen, um das verfassungswidrige Verbot von PSDU aufheben zu lassen.
Wir alle wissen, ich würde hier nicht sitzen, wenn ich den Genozid in Gaza als „Recht auf Selbstverteidigung“ bezeichnet hätte, wie unzählige deutsche Politiker und Journalisten getan haben und tun; wenn ich zur Vernichtung des Gazastreifens aufgerufen hätte, wie die „Ruhrbarone“ 2018 getan haben; wenn ich gesagt hätte, dass das Töten palästinensischer Kinder und Frauen ein notwendiges Übel sei, wie es Richard Schneider am 8.10.2023 im Spiegel getan hat; wenn ich die ethnische Säuberung Gazas als diskutable Option bezeichnet hätte, wie der sog. Antisemitismusbeauftragte der deutschen Bundesregierung, Felix Klein, getan hat;[33] oder wenn „From the River to the Sea Palestine will never be“ gerufen hätte, wie es auf pro-israelischen Demos Gang und Gäbe ist. Das ist nämlich alles von der Meinungsfreiheit gedeckt – oder: Es interessiert Polizei und Staatsanwaltschaft einfach nicht, was letztlich auf dasselbe hinausläuft. Wie wir alle wissen, würde ich hier auch nicht sitzen, wenn ich „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ gerufen hätte. Laut der Staatsanwaltschaft ist nämlich auf das von der Meinungsfreiheit gedeckt und stört auch den öffentlichen Frieden nicht. Und wenn man dabei noch einen Hitlergruß macht, kommt man mit Verwarnung davon.[34] Mit anderen Worten: Rassistische Parolen und Hitlergrüße sind für die deutsche Staatsanwaltschaft kein Problem, Palästinasolidarität aber ist ein Staatsverbrechen.
Das ist die Lage 2025 in Deutschland. Unsere Grundrechte werden seit anderthalb Jahren auf das Heftigste angegriffen und ein Ende dieser Angriffe ist nicht absehbar. Wenn dann in vier Jahren AfD, CDU und CSU die Regierung stellen, ist der Weg wieder einmal optimal bereitet worden. Die einzige Hoffnung gegen diese amoklaufende Exekutive und diese Legislative auf radikalem Rechtskurs, die von der „Vierten Gewalt“, den Medien, auch noch beklatscht und angefeuert werden, sind Widerstand – da ist das Wort wieder – aus der Zivilbevölkerung und hoffentlich ein paar Personen in der Judikative, die dieses Abrissprojekt an unseren Grundrechten nicht mittragen wollen.
Dieses Urteil heute betrifft nicht nur mich. Es hat Signalwirkung, wie schon das erste Urteil, das wie erwähnt, u. a. in Berlin kopiert wurde. Sie, Frau Richterin, entscheiden, ob Sie dabei helfen wollen, diesen neuerlichen Weg Deutschlands ins Verderben mit zu ebnen oder nicht. Ich und viele andere haben unser Möglichstes getan, diesem Marsch in den Abgrund etwas entgegenzusetzen. Und ich werde auf jeden Fall weitermachen, egal wie das Urteil heute ausfällt. Ich habe mir – im Gegensatz zur herrschenden Politik, zur Polizei, zur Staatsanwaltschaft und zu den Leitmedien in diesem Land – nicht das Geringste vorzuwerfen. Im Gegenteil: Ich kann jeden Morgen in den Spiegel schauen und weiß, mir steht kein Schreibtischtäter und Genozidkomplize gegenüber. Ich kann Menschen aus anderen Ländern treffen, ohne mich zu schämen, weil ich deutsch bin, weil ich aufrichtig sagen kann: Ich habe mit diesem Deutschland der Verbrecher nichts zu tun. Und ich werde keine Ausreden brauchen, wenn mich spätere Generationen fragen sollten, was ich damals getan habe, als Deutschland wieder einmal seine Grundrechte entsorgt, Minderheiten schikaniert und einen Genozid mit verübt hat. Mein Gewissen ist frei von jeder Schuld, unabhängig davon, was Gerichte über mich urteilen. Aber im Interesse der Wahrheit und unser aller Grundrechte, hoffe ich natürlich trotzdem auf einen Freispruch und plädiere dafür!
[1] https://www.waz.de/staedte/duisburg/article6082851/schueler-demonstrieren-fuer-aenderungen-im-bildungssystem.html
[2] https://www.waz.de/region/rhein-und-ruhr/article8253018/entsetzen-ueber-duisburger-abiturbuch.html
[3] https://diak.org/2023/10/06/offener-brief-an-die-ruhr-universitat-bochum/
[4] https://www.melodieundrhythmus.com/mr-4-2019/springers-hurensoehne/
[5] https://www.fr.de/kultur/tv-kino/cancel-culture-debatte-bei-kurzfilmtagen-oberhausen-das-gespenst-der-widerspruchsfreiheit-93047208.html
[6] https://www.jungewelt.de/artikel/472561.ostermarsch-in-duisburg-%C3%BCbergriff-wegen-gaza.html
[7] Jacques Baud: Die Niederlage des Siegers, Westend (2024), S. 214, 216. Helga Baumgarten / Norman Paech: Völkermord in Gaza, Promedia (2025), S. 82, 178.
[8] Baud (2024), S. 217. Baumgarten / Paech (2025), S. 83 Fußnote 218.
[9] Muriel Asseburg: Der 7. Oktober und der Krieg in Gaza, C. H. Beck (2024), S. 16.
[10] Baud (2024), S. 253-56.
[11] Baud (2024), S. 224-28. Baumgarten / Paech (2025), S. 82.
[12] https://www.ndtv.com/world-news/yoav-gallant-admits-to-authorising-hannibal-directive-during-october-7-attack-7663931
[13] Baud (2024), S. 224-28. Baumgarten / Paech (2025), S. 180f.
[14] https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/berichterstattung-gaza-100.html
[15] https://www.nd-aktuell.de/artikel/1189753.medien-im-nahost-konflikt-die-tendenzioese-sprache-der-tagesschau.html
[16] https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2024-04/medienvertrauen-studie-mainz-kluft-repraesentation
[17] https://www.kom.de/medien/ueber-ein-drittel-fuehlt-sich-in-medien-nicht-vertreten/
[18] https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/berichterstattung-gaza-100.html
[19] https://www.youtube.com/watch?v=86YNq6BShx8
[20] https://www.zdf.de/play/magazine/frontal-102/frontal-spezial-vom-10-oktober-2023-krieg-israel-angriff-hamas-palaestinenser-gaza-nahost-100
[21] https://www.youtube.com/watch?v=L8kUYLZwXIU
[22] https://www.wsws.org/de/articles/2023/10/12/demo-o12.html
[23] https://www.youtube.com/watch?v=11rXOIxA0JE&t=921s
[24] https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100259098/hamas-in-deutschland-terrororganisation-seit-2004-verbot-erst-jetzt-.html
[25] https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Mannheim&Datum=29.05.2024&Aktenzeichen=5%20Qs%2042%2F23
[26] Während der Gerichtsverhandlung am 12.5.2025 wurden diese beiden Beispiele aus Zeitgründen nicht vorgelesen.
[27] https://www.spiegel.de/ausland/angriff-auf-israel-das-kalkuel-der-hamas-wird-nicht-aufgehen-meinung-a-309cda73-805f-4764-86d8-7d0a7245a738
[28] Hier endet der vor Gericht nicht verlesene Teil.
[29] https://www.jungewelt.de/artikel/481076.from-the-river-to-the-sea-ciao-meinungsfreiheit.html
[30] https://www.fr.de/politik/umfrage-mehrheit-der-deutschen-kein-verstaendnis-fuer-militaerisches-vorgehen-israel-gazastreifen-hamas-93108876.html, https://taz.de/Ruestungsexporte-nach-Israel/!6042486/
[31] https://koerber-stiftung.de/presse/mitteilungen/deutsche-wollen-mehr-in-europaeische-sicherheit-investieren/
[32] https://www.welt.de/politik/deutschland/article253900066/Palaestina-Proteste-Allein-in-Berlin-fast-6000-Straftaten-mit-Bezug-zu-Nahost.html
[33] https://www.nd-aktuell.de/artikel/1189615.antisemitismus-beauftragter-der-fall-felix-klein-schroedingers-bundesbeauftragter.html
[34] https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/staatsanwaltschaft-sieht-keine-volksverhetzung-in-sylt-fall