Anmeldung

Leitfaden Anmeldung

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Stand: 09.07.2024

Bitte beachtet, dass Versammlungsgesetze Ländersache sind und es je nach Bundesland Abweichungen geben kann. Hier wurde sich auf das hessische Versammlungsgesetz bezogen. Ihr findet alle Versammlungsgesetze online. (VersammlFrhG_HE,https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-VersammlFrhGHErahmen)

Rechte

  • Allgemeine Anmerkungen zu Demonstrationen und Grundrechten:
    „Jeder hat das Recht, sich ohne Erlaubnis, friedlich und ohne Waffen zu versammeln und Versammlungen zu veranstalten“ (§1 VersammlFrhG HE). Die Behörden müssen die Sicherheit der Versammlungen und der Öffentlichkiet garantieren. Daher müssen Versammlungen grundsätzlich angemeldet werden.
  • Versammlungen müssen grundsätzlich 48 Stunden vor Beginn angemeldet werden und dürfen erst 48 Stunden nach der Anmeldung beworben werden. Spontanversammlungen und Eilversammlungen (s.u.) stellen hierbei eine Ausnahme dar.
  • Bei der Planung einer Demonstration, die nicht von einem gerade stattgefundenen Ereignis ausgelöst wurde, müsst ihr diese Fristen einhalten und entsprechend einplanen. Sonn- und Feiertage gelten beim Fristablauf als normale Tage. Ihr könnt Freitagabend anmelden und ab Sonntagabend bewerben.
  • Die Anmeldepflicht gilt nicht für Spontanversammlungen, die “aus aktuellem Anlass augenblicklich” gebildet werden. Diese sind ohne Anmeldung möglich.
    Beispiel: Ihr erfahrt von einem Ereignis, zu dem ihr unmittelbar eine Versammlung machen wollt, dann könnt ihr im Zeitraum von ca. 2 Stunden eine Spontanversammlung abhalten.
  • Eilversammlungen sind Versammlungen, die von einem Ereignis ausgehen, das Anlass einer Demonstration ist aber vorher ausreichend Zeit ist, um die Versammlung anzumelden, die 48-Stunden-Frist aber nicht mehr eingehalten werden kann. Eilversammlungen müssen angemeldet werden, dürfen aber die Frist außer Acht lassen.
    Beispiel: Ein Ereignis ist eingetreten, das vorher nicht absehbar war. Ihr wollt am Abend oder am nächsten Tag eine Eilversammlung organisieren. Dazu könnt ihr der Behörde eine Email schicken oder die Polizei anrufen und die Kundgebung anmelden und dann auch unmittelbar bewerben.

Vor der Anmeldung

  • Die Versammlung ist mit einem Ziel verbunden und ihr solltet euch klar überlegen welche Zielgruppe ihr ansprechen wollt. Sodann legt ihr das Thema, den Ort, die Zeit und die Versammlungsart (Kundgebung, Demonstration, Infostand, Mahnwache, etc.) fest.
  • Die anmeldende Person sollte bereits Erfahrung haben, da sie einige Entscheidungen treffen, Kooperationsgespräche führen und vor Ort mit der Plizei kommunizieren muss. muss. Die Person muss mit Stress umgehen können, den Standpunkt der Versammlung klar machen und sich nicht einschüchtern lassen. Es ist sinnvoll, dass unerfahrene Aktivisten mitgehen und den Prozess begleiten.
  • Offizieller Anmelder kann eine Einzelperson, ein Verein oder ein Bündnis sein. Die anmeldende Person muss in der öffentlichen Bewerbung genannt werden (VersammlFrhG_HE, §4). Die Ordnungsbehörden geben Namen der Anmeldenden an die Presse weiter.
  • Ihr solltet verschiedene Strategien überlegen, die an die aktuelle Situation angepasst sind. Ist die Stimmung in der Stadt entspannt oder ist die politische Situation angeheizt? Das heißt, dass es gut ist, wenn ihr alle relevanten politischen Entwicklungen in der Stadt und die Medien verfolgt (wie berichten die Medien, gibt es Repressionsforderungen seitens der Politik, etc.).
  • Strategien entwickelt ihr am besten mit Hilfe der folgenden Fragen:
    • Welche Ziele verfolgen wir mit der Versammlung? (inhaltlich, politisch, kurzfristig und langfristig)
    • Was sind unsere Prinzipien bzw. roten Linien? Gibt es dazu Einigkeit? Sind wir eine homogene Gruppe oder eher durchmischt mit unterschiedlichen Vorstellungen oder gar ein Bündnis? Welche potenziellen Dissense und Spaltungslinien gibt es und wie können wir diese während der Aktion auf ein Minimum bringen?
    • Welche Zielgruppe mobilisieren wir? Politisch Erfahrene, Organisierte oder nicht? Welche Altersgruppen erwarten wir?
    • Wie ist die allgemeine politische Situation und in welchem politischen Kontext findet es statt?
    • Wie ist die öffentliche Wahrnehmung, welche Rückwirkungen gibt es auf die Zielgruppe, wie sind die Kräfteverhältnisse?

Anmeldung

  • Die Anmeldung muss folgenden Inhalt haben:
    • Persönliche Daten der anmeldenden Person und der Versammlungsleitung (Name, Geburtstag, Anschrift)
    • Geplanter Ablauf der Versammlung (Thema, Ort, Zeit, ggf. Streckenverlauf)
    • Versammlungsmittel (Lautsprecher, Megafon etc.)
  • Die Versammlung kann telefonisch, per Mail oder Fax angemeldet werden
    • Telefonisch:
      hierbei habt ihr keinen Nachweis über die Anmeldung und die Behörde kann behaupten, die Versammlung sei nicht angemeldet. Die Behörde kann euch dazu verpflichten, die Anmeldung unverzüglich schriftlich nachzuholen.
    • E-Mail:
      bittet um eine schriftliche Bestätigung, damit ihr einen Nachweis habt
    • Fax (Internet-Dienst):
      gilt mit der Empfangsbestätigung als gerichtssicherer Beweis und ist somit die sicherste Methode die Versammlung anzumelden.
  • Achtung:
    Die mündliche bzw. telefonische Kommunikation solltet ihr dokumentieren, schreibt hierzu ein eigenes Protokoll und sendet nach dem Telefonat noch einmal eine E-Mail an die Behörde, in dem ihr das besprochene kurz wiedergebt (“ich nehme Bezug auf unser geführtes Telefonat“ oder „wie soeben besprochen“ etc.) Ihr gebt der Behörde somit die Gelegenheit, sich zu korrigieren und habt das gesprochene noch einmal verschriftlicht. Reagiert die Behörde nicht, gilt das Besprochene.
    Dieses Vorgehen kann bei einer möglichen Gerichtsverhandlung zu Auflagen, etc. einen Beweis darstellen, was ihr wann und wie mit der Behörde vereinbart habt.
    Ihr solltet dies grundsätzlich nur tun, wenn ihr mit euren eigenen Aussagen sicher seid! Ihr müsst also immer konkret entscheiden, was ihr wie einsetzt. Die Anfertigung von Protokollen ist immer sinnvoll, um damit arbeiten zu können.
  • Kooperationsgespräche sind nicht verpflichtend, können aber ein Maßstab für die Gerichte sein, wenn es um ein Verbot einer Versammlung geht. Die bereits oben genannten Fragen (Vorbereitung siehe Szenarien, W-Fragen, Form und Inhalt) solltet ihr zur Vorbereitung nutzen. (Genauere Angaben siehe bei einer Anleitung zum Koop-Gespräch).